Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Der komplizierte Weg zu weniger Hass im Netz
In zwei Wochen beginnt das große Löschen. So lautet jedenfalls die Befürchtung der Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG. Denn am 31. Dezember endet die Übergangsphase, in der die Betreiber sozialer Netzwerke nur Teile des umstrittenen Gesetzes gegen Hasskommentare im Netz umgesetzt haben mussten.
Spätestens ab dem 1. Januar müssen Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, Youtube und Twitter nicht nur einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland haben, also einen Ansprechpartner für Behörden. Sie müssen ihren Nutzern, so steht es im Gesetz(öffnet im neuen Fenster), auch ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte" anbieten. Und sie müssen darüber gemeldete, "eindeutig rechtswidrige" Inhalte binnen 24 Stunden löschen, weniger eindeutige Fälle in der Regel innerhalb einer Woche. Setzen die Unternehmen das Gesetz, das ihre Juristen für unkonkret und schlecht gemacht halten, nicht sauber um, droht ein Bußgeld in Millionenhöhe.
Twitter hat ein entsprechendes Meldeverfahren bereits eingeführt, allerdings ohne es öffentlich kommuniziert zu haben. Wer in der App oder auf der Website einen Tweet melden will, bekommt eine Liste von Gründen zur Auswahl. Neu darin ist der Punkt "Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz". Wer ihn anklickt, muss im Folgenden mehrere Detailangaben machen. Darunter auch die, gegen welches Gesetz der gemeldete Tweet verstößt. "Paragraf 130 StGB: Volksverhetzung" steht da zum Beispiel. Ob der jeweilige Straftatbestand wirklich erfüllt ist, muss aber das Unternehmen entscheiden – in der Rolle eines Richters, was einer der wichtigsten Kritikpunkte am NetzDG ist.
Twitter ermutigt nicht gerade zum Melden
Die Vorgabe einzelner Paragrafen ohne weitere Erklärung könnte dazu führen, dass Nutzer zwar rechtswidrige Tweets melden, aber mit der falschen Begründung – und dann werden sie möglicherweise nicht gelöscht. In der abschließenden Erklärung, die Nutzer zu sehen bekommen, heißt es: "Ich verstehe, dass sich durch die Einsendung falscher Meldungen die Wahrscheinlichkeit verringern kann, dass diese Meldung (sowie zukünftige Meldungen) von den Twitter-Systemen überprüft oder akzeptiert werden". Im Wiederholungsfall droht Twitter mit der Schließung der Nutzerkontos. Das soll wahrscheinlich den Missbrauch der Meldefunktion verhindern, könnte aber Meldende auch einschüchtern, obwohl sie möglicherweise berechtigte Anliegen haben.
Fragen zu dem Verfahren will Twitter auf wiederholte Anfrage von Zeit Online nicht beantworten. Auch Youtube äußert sich noch nicht über sein zukünftiges NetzDG-Meldesystem.
Im Fall von Facebook ist zumindest schon absehbar, dass eine Meldung nach dem NetzDG erheblich aufwändiger wird, als einen Inhalt zu melden, weil er gegen Facebooks Gemeinschaftsstandards verstößt. Während Letzteres direkt aus jedem Facebook-Post heraus mit vier Klicks möglich ist, werden Nutzer das neue NetzDG-Formular voraussichtlich nur im Impressum und im Hilfebereich finden.
Entwürfen zufolge, die Zeit Online bereits sehen konnte, beginnt die Meldung nach dem NetzDG mit einer Belehrung, dass Behauptungen einer strafrechtswidrigen Tat "eine ernste Angelegenheit" darstellen. Deshalb sollten Nutzer erwägen, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Auch Facebook-Nutzer sollen dann aus einer Liste auswählen, gegen welche Paragrafen des Strafgesetzbuchs ein Inhalt verstößt – "nach ihrer Ansicht". Diese Einschränkung fehlt bei Twitter.
Wer einen Inhalt meldet, muss zudem eine Reihe von persönlichen Daten eingeben. Der oder die betreffenden Inhalte selbst werden per Direktlink oder Screenshot protokolliert. Es ist also auch möglich, etwas als rechtswidrig zu melden, das gegen andere Nutzer gerichtet ist.
Die regulierte Selbsthilfe existiert noch nicht
Die Meldungen landen bei den für Deutschland zuständigen Teams, die in Berlin, Essen und Dublin arbeiten. Ein Schichtbetrieb soll sicherstellen, dass Facebook die 24-Stunden-Frist einhält. Die Einrichtungen, die zum Teil von externen Dienstleistern betrieben werden, haben laut einem Facebook-Sprecher "die richtigen Strukturen, um mit dem Aufkommen an Meldungen und den Fristen des NetzDG zurechtzukommen". Mitte des Jahres will das Unternehmen eine erste Bilanz vorlegen.
Auch das Bundesamt für Justiz (BfJ) bereitet sich auf die zweite Phase des NetzDG vor. Zwei neue Referate wurden eingerichtet, in denen die Umsetzung und Einhaltung des Gesetzes überwacht werden soll. Die geplanten Meldesysteme wurden dem Amt nach eigener Auskunft "teilweise" vorgestellt. Die inhaltliche Prüfung, "ob sie den Anforderungen des NetzDG entsprechen, erfolgt unabhängig hiervon".
Was bislang fehlt, ist eine vom BfJ "anerkannte Einrichtung der regulierten Selbsthilfe", die das Gesetz nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) vorsieht. Die Betreiber der sozialen Netzwerke sollen diese Einrichtung immer dann anrufen, wenn sie selbst einen gemeldeten Inhalt auch innerhalb von sieben Tagen nicht beurteilen können. Noch aber haben sie beim BfJ keinen Antrag auf Anerkennung einer solchen Einrichtung eingereicht.
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