Die regulierte Selbsthilfe existiert noch nicht
Die Meldungen landen bei den für Deutschland zuständigen Teams, die in Berlin, Essen und Dublin arbeiten. Ein Schichtbetrieb soll sicherstellen, dass Facebook die 24-Stunden-Frist einhält. Die Einrichtungen, die zum Teil von externen Dienstleistern betrieben werden, haben laut einem Facebook-Sprecher "die richtigen Strukturen, um mit dem Aufkommen an Meldungen und den Fristen des NetzDG zurechtzukommen". Mitte des Jahres will das Unternehmen eine erste Bilanz vorlegen.
Auch das Bundesamt für Justiz (BfJ) bereitet sich auf die zweite Phase des NetzDG vor. Zwei neue Referate wurden eingerichtet, in denen die Umsetzung und Einhaltung des Gesetzes überwacht werden soll. Die geplanten Meldesysteme wurden dem Amt nach eigener Auskunft "teilweise" vorgestellt. Die inhaltliche Prüfung, "ob sie den Anforderungen des NetzDG entsprechen, erfolgt unabhängig hiervon".
Was bislang fehlt, ist eine vom BfJ "anerkannte Einrichtung der regulierten Selbsthilfe", die das Gesetz nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) vorsieht. Die Betreiber der sozialen Netzwerke sollen diese Einrichtung immer dann anrufen, wenn sie selbst einen gemeldeten Inhalt auch innerhalb von sieben Tagen nicht beurteilen können. Noch aber haben sie beim BfJ keinen Antrag auf Anerkennung einer solchen Einrichtung eingereicht.
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Der komplizierte Weg zu weniger Hass im Netz |
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Das halte ich nicht für richtig. In den Bundestag zog eine Partei ein, die in ihrem...
treten; auch der korrekte Numerus ist Teil unserer Kultur. Genau darum...
Eine "Bürgerbekämpfungsaktion" also? Na dank dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird man...
Möchtest du vielleicht zwei, drei Beispiele geben, wie - deiner Ansicht nach - so ein...