Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das große Löschen kann beginnen
Pünktlich zum neuen Jahr tritt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Während Firmen und Behörden Beschwerdeformulare für das Melden rechtswidriger Inhalte bereitstellen, reißt die Kritik an den Löschpflichten nicht ab. Twitter droht schon mit der Blockade von NetzDG-Trollen.

Größere soziale Netzwerke in Deutschland sind ab sofort zum schnellen Löschen "offensichtlich rechtswidriger Inhalte" verpflichtet. Zum 1. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Youtube sich auf die Forderungen des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einstellen mussten. Scharfe Kritik an dem Gesetz kommt weiterhin vom IT-Branchenverband Bitkom. "Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung, sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Ansicht des Verbandes verstößt das Gesetz gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht.
- Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das große Löschen kann beginnen
- Leitlinien für Bußgelder fehlen noch
- Schnelle Gesetzesänderung unwahrscheinlich
Das Mitte vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz war im Oktober in Kraft getreten. Bereits zu diesem Zeitpunkt mussten sämtliche sozialen Netzwerke unabhängig von ihrer Größe einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten angeben. Registrieren die großen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern mehr als 100 Beschwerden über illegale Inhalte pro Jahr, sind sie nun verpflichtet, halbjährlich Berichte über den Umgang mit den Beschwerden zu erstellen.
Meldeformulare freigeschaltet
Seit 1. Januar 2018 müssen die großen Netzwerke zudem "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen. Während Twitter bereits seit einigen Tagen über entsprechende Meldeformulare in Apps und auf der Website verfügt, hat Facebook erst zum Jahresbeginn ein "NetzDG-Meldeformular" freigeschaltet. Auch Youtube hat beim Melden von Videos nun eine zusätzliche Option für eine Sperrung "gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz" eingefügt und eine entsprechende Infoseite eingerichtet.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellt zum Jahresbeginn ebenfalls ein Online-Formular bereit. Damit sollen Nutzer jedoch keine strafbaren Inhalte melden, sondern mutmaßliche Verstöße der Netzwerke gegen die Löschpflichten. Dazu müssen sich die Nutzer jedoch zunächst bei dem Netzwerk selbst über die Inhalte beschweren. "Das Bundesamt selbst kann keine Löschungen oder Sperrungen vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen systemischer Mängel im Beschwerdemanagement", erklärte BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe in einer Pressemitteilung.
Overblocking befürchtet
Ein Verstoß kann vorliegen, wenn "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht werden und über die Löschung anderer rechtswidriger Inhalte nicht innerhalb von sieben Tagen entschieden wird. Von der Möglichkeit, die Entscheidungen an eine "anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung" zu übertragen, wie es im Gesetz heißt, kann noch nicht Gebrauch gemacht werden, weil eine solche Instanz von den Netzwerken noch nicht eingerichtet wurde. Diese Einrichtung hätte die Möglichkeit, die Beschwerden länger als sieben Tage zu prüfen.
Kritiker wie Bitkom oder der Chaos Computer Club (CCC) stören sich vor allem daran, dass mit dem Gesetz die Rechtsdurchsetzung im Internet an private Firmen delegiert wird. "Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden", sagte Bitkom-Geschäftsführer Rohleder.
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