Leitlinien für Bußgelder fehlen noch
Wie hoch die Bußgelder tatsächlich ausfallen, steht noch nicht fest. Der im vergangenen Oktober bekanntgewordene Entwurf für die Bußgeldleitlinien ist noch nicht veröffentlicht worden. Der Entwurf sieht ein maximales Bußgeld in Höhe von 40 Millionen Euro vor. Die Höhe der individuellen Bußgelder hängt dabei stark von der Zahl der Nutzer und der Schwere des Verstoßes ab. Einzelne Manager können höchstens mit 400.000 Euro bestraft werden.
Nach Ansicht des Bitkom trägt die Tatsache, dass der Bußgeldkatalog noch nicht veröffentlicht wurde, zu weiterer Rechtsunsicherheit bei. "Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen", sagte Rohleder.
Twitter warnt seine Nutzer
Allerdings ist es auch nicht so, dass die Nutzer nun beliebig Verstöße gegen das NetzDG melden können. So warnt Twitter seine Nutzer, "dass die Einsendung falscher Meldungen über Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von falschen Rechtsbeschwerden zur Unterdrückung der Inhalte anderer Nutzer ein missbräuchliches Verhalten im Rahmen der Twitter Regeln darstellen kann und dass wiederholte Verstöße zur dauerhaften Sperrung meines Accounts (sowie eventuell vorhandener verknüpfter Accounts) führen können".
Darüber hinaus könne sich durch die Einsendung unvollständiger, ungültiger oder falscher Meldungen die Wahrscheinlichkeit verringern, "dass diese Meldung (sowie zukünftige Meldungen) von den Twitter Systemen überprüft oder akzeptiert werden". Inwieweit ein solches Vorgehen mit dem NetzDG vereinbar ist, scheint jedoch nicht so klar. Offenbar will Twitter eine schwarze Liste mit Nutzern anlegen, die zu viele falsche Meldungen erstatten. Das könnte riskant sein. Wenn zu viele Inhalte aus diesem Grund nicht gelöscht werden, könnte das Bundesamt für Justiz darin ein systematisches Versagen beim Beschwerdemanagement sehen und Bußgelder verhängen. Vermutlich hat Twitter anders als Facebook nicht die finanziellen Möglichkeiten, um allein in Deutschland mehrere "Löschzentren" mit tausenden Mitarbeitern aufzubauen.
Meldungen an Lumen-Datenbank weitergeleitet
Zudem weist Twitter darauf hin, dass die Hinweise "an die Lumen-Datenbank gemeldet, im Twitter Transparenzbericht aufgeführt und in gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Berichte und Berichte an Behörden aufgenommen werden kann". Das Projekt Lumen, früher unter Chilling Effects bekannt, wird vom Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard-Universität in Boston betrieben. Es sammelt nach eigenen Angaben Unterlassungsverfügungen für Online-Inhalte, vor allem bei Urheberrechtsverletzungen.
Was bei Twitter auffällt: Wenn man unter "Melden" den Punkt "Es ist missbräuchlich und verletzend" anklickt, wird man durch dasselbe Prozedere wie bei einem Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geführt. Das heißt, missbräuchliche und verletzende Tweets müssen nun immer mit einer Straftat nach dem Straftatenkatalog des NetzDG verbunden werden. Loggt man sich hingegen mit einer ausländischen IP-Adresse ein, findet sich hinter diesem Punkt das bisherige Meldeprozedere. Unabhängig von der im Profil eingestellten Sprache oder des Landes gibt es offenbar ein Geotargeting für das NetzDG. Das trifft bei Facebook und Youtube ebenfalls zu.
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das große Löschen kann beginnen | Schnelle Gesetzesänderung unwahrscheinlich |
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