Netzwerk: Netgear führt Kontozwang bei Switches ein

Ohne Netgear-Account können einige Funktionen auf Switches nicht mehr über die Browser-GUI genutzt werden. Das gilt ab Firmware 10.5.4.

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Die Anmeldepflicht bei Netgear-Geräten kommt.
Die Anmeldepflicht bei Netgear-Geräten kommt. (Bild: Oliver Nickel/Golem.de)

Mit dem Firmware-Update 1.0.5.8 für Netgear-Geräte der Serien GC108P und GC108PP müssen diese beim Hersteller registriert werden. Sollte dies nicht geschehen, kann die grafische Benutzeroberfläche nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden. Das bestätigt Netgear in einer Mitteilung zum Update. Die Maßnahme wird rückwirkend auch auf Geräte mit der Firmware-Version 1.0.5.4 angewandt. Es bleibt weiter ein eingeschränkter Funktionsumfang bestehen, sollten sich Personen gegen eine Registrierung entscheiden. Auf nicht registrierten Geräten dürfen zudem Admins drei weitere Male alle Funktionen in der GUI verwenden, bis die Sperre in Kraft tritt.

Zu den nach der Sperre aktivierten Funktionen zählen: die Systeminformation, IP-Konfiguration, Informationen zur Stromversorgung, Power-over-Ethernet-Konfigurationsdetails, der Speicher-Log, Soft-Neustarts, das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, Firmware-Updates, Firmware-Dateinmanagement, das Hoch- und Herunterladen von Konfigurationsdateien und das Aktivieren von Diagnosen aus der Ferne. Für den vollen Funktionsumfang muss zum einen ein Netgear-Konto erstellt und zum anderen betroffene Geräte mit diesem Konto verknüpft werden.

Netgear und das Datensammeln

Für einige Kunden dürfte diese Registrierung zu einer schwierigen Hürde werden. Denn eine Kontoerstellung ist mit dem Sammeln diverser Daten verbunden. Welche Informationen das Unternehmen einholt, wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Ein Auszug: "Wenn Sie unsere Websites besuchen oder unsere Produkte und Dienste nutzen, können wir automatisch bestimmte Daten von Ihrem Gerät, Ihren Web-Apps und/oder Ihren mobilen Apps erfassen, z. B. Ihre IP-Adresse, Online-IDs, eindeutige Gerätekennungen, Werbekennungen, den ungefähren geografischen Standort (z. B. in welchem Land bzw. in welcher Stadt Sie sich befinden) und andere technische Daten. In manchen Ländern (zum Beispiel in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums) wird diese Art von Daten nach geltendem Datenschutzrecht unter Umständen als personenbezogen betrachtet."

Netgear versichert also, dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen der EU beachten will. Zudem könnten Switches noch immer über Konfigurationsdateien eingestellt werden. Diese Funktion hat das Unternehmen von der Sperre ausgenommen. Das Update 10.5.8, welches die Einschränkungen beibehält, soll zudem einige Bugs beheben. Eine Liste stellt Netgear auf der eigenen Webseite bereit.

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Lachser 29. Sep 2020

Und dann wundern sich alle wieder, wenn die Leute einfach aus Prinzip keine Updates mehr...

on(Golem.de) 23. Sep 2020

Hallo, danke für die Hinweise. Beide Switches sind auch Cloud-managed nutzbar. Allerdings...

Truster 22. Sep 2020

Padina42 22. Sep 2020

Ein Onlin-Konto impliziert freien Netzzugang für den Router. Wenn ein Router-Hersteller...



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