Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Netzteile: EU macht Ernst mit USB-C

Die EU-Kommission verschärft die Effizienzstandards für Ladegeräte. Ab 2028 wird USB-C zum verpflichtenden Standard für noch mehr Geräte.
/ Andreas Donath
124 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
USB-C-Netzteile (Symbolbild) (Bild: Anker)
USB-C-Netzteile (Symbolbild) Bild: Anker

Die Europäische Kommission hat neue Regeln für externe Netzteile(öffnet im neuen Fenster) , kabellose Ladegeräte und USB-Typ-C-Kabel verabschiedet. Damit werden noch mehr Gerätehersteller in die Pflicht genommen, USB-C an ihren Geräten zu verwenden.

Die neuen Vorschriften legen Effizienzmerkmale für externe Netzteile fest, was den Strombedarf senken soll. Auch für Wireless-Charging-Geräte und USB-C-Kabel kommen entsprechende Standards.

USB-C wird Pflicht – mit Ausnahmen

Die Verordnung macht USB-C zur Standardladebuchse für deutlich mehr Produkte als bisher. Waren bisher Smartphones und Tablets sowie Notebooks betroffen, sollen nun weitere Haushalts- und Bürogeräte unter die Regelung fallen.

Ein Common-Charger-Logo soll Verbrauchern künftig helfen, kompatible Netzteile zu erkennen. Die Ladegeräte müssen über einen Überspannungsschutz verfügen. Fest verbaute USB-C-Kabel sind verboten. So muss bei Kabeldefekten nur das Kabel, nicht aber das Netzteil erneuert werden.

Bestimmte Produktkategorien bleiben von den Interoperabilitätsvorgaben ausgenommen: Medizinprodukte, Geräte für Feuchträume, Spielzeug mit besonderen Sicherheitsanforderungen sowie fest in Gebäuden installierte Vorrichtungen wie wandmontierte Bedienfelder oder Router müssen kein USB-C haben.

Auch Netzteile, die für Verkehrsmittel konzipiert sind, fallen nicht unter die USB-C-Regelung. Dennoch soll bei einer Evaluation der Regelungen überprüft werden, ob künftig auch E-Bikes oder E-Scooter USB-C-Lademöglichkeiten bekommen sollen. Die Evaluation soll innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Umsetzung ab 2028 – Übergangsregelungen bis 2033

Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und wird drei Jahre später anwendbar. Übergangsbestimmungen ermöglichen es, Ersatzteile für ältere Geräte noch fünf Jahre nach Anwendungsbeginn nach den bisherigen Standards zu produzieren.


Relevante Themen