Wichtige Entscheidungen fallen erst 2016
Der Opposition reichte das jedoch nicht: Schon im September klagte sie vor dem Bundesverfassungsgericht auf Einblick in die Liste. Unterstützung erhielten Grüne und Linke dann im Dezember von der G-10-Kommission des Bundestags, die sich nun ebenfalls per Klage in Karlsruhe die Selektoren selbst anschauen möchte.
Zusätzliche Aufregung gab es im Oktober, als der BND seine eigene Selektorenaffäre bekam. Es stellte sich heraus, dass der Geheimdienst auch über seine eigenen Spähprogramme zahlreiche europäische Ziele und sogar deutsche Diplomaten ausspionierte. Auch in diesem Fall kabbelten sich Ausschuss und Regierung über die Frage, inwieweit diese Praxis von den Abgeordneten untersucht werden dürfe.
Erste Konsequenzen für den BND
Selbst ein eigener Ausschuss zu diesem Thema ist im Gespräch. Sehr verärgert zeigte sich auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) über das konspirative Vorgehen von BND und Kanzleramt. Die Geheimdienstkontrolleure waren erst mit zweijähriger Verspätung über die Missstände informiert worden.
Trotz aller Streitigkeiten zwischen Abgeordneten und Kanzleramt über die Grenzen der Aufklärung: Der NSA-Ausschuss zeigt Wirkung. So ist sich die große Koalition inzwischen grundsätzlich einig, das BND-Gesetz zu überarbeiten und die Befugnisse des Geheimdienstes bei der Fernmeldeaufklärung neu zu regeln. Zudem gibt es erste personelle Konsequenzen. Demnach verlieren mehrere BND-Mitarbeiter, darunter ein Brigadegeneral der Bundeswehr, ihre Posten - was der Opposition längst nicht weit genug geht. Bislang stellt sich die Regierung aber noch schützend vor BND-Präsident Gerhard Schindler.
Regierung blamiert sich bei Störerhaftung
Zu den nicht abgeschlossenen Themen des Jahres gehören die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung, die Einführung vernetzter Stromzähler und der Streit um das Leistungsschutzrecht. Dazu werden im kommenden Jahr wichtige Entscheidungen fallen. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf für öffentliche Hotspots fiel dabei auch in seiner überarbeiteten Version bei praktisch allen betroffenen Unternehmen und Verbänden sowie bei Experten durch.
In dieser Form dürften ihn auch die Abgeordneten der großen Koalition nicht beschließen. Schließlich wollen sie eigentlich mehr statt weniger Hotspots ermöglichen. Welche Änderungen es geben und ob ein höchstrichterliches Urteil des EuGH in dieser Frage abgewartet wird, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.
Dauerbaustelle Leistungsschutzrecht
Weniger Widerstand von den Abgeordneten ist bei der Einführung sogenannter intelligenter Strommesssysteme zu erwarten. Allerdings wehren sich die Verbraucherschützer vehement gegen eine Einbaupflicht für vernetzte Zähler. Da sich die Regierung jedoch darum bemüht, die Kosten für Stromkunden in engen Grenzen zu halten, scheint der Gesetzentwurf durchaus mehrheitsfähig.
Die Dauerbaustelle Leistungsschutzrecht bleibt der Netzpolitik auch im kommenden Jahr erhalten. Zwar gab es im September dieses Jahres das mit Spannung erwartete Urteil der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Doch da sowohl Google als auch die Verwertungsgesellschaft Media Widerspruch gegen die Entscheidung einlegten, sind weiter alle Fragen offen.
EU-Kommission könnte aktiv werden
Zudem entschied die Staatsaufsicht über Verwertungsgesellschaften beim DPMA, dass die VG Media mit der unentgeltlichen Nutzungslizenz für Google gegen das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verstößt. Dadurch würden andere Suchmaschinenbetreiber benachteiligt, was nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei. Zwar legte die VG Media Widerspruch gegen den Bescheid von Anfang April ein. Doch angesichts der eindeutigen Faktenlage scheint es kaum vorstellbar, dass dem stattgegeben wird.
Sollten die Verleger mit ihrer kartellrechtlichen Klage gegen Google vor dem Landgericht Berlin scheitern, wäre die Gratislizenz wohl endgültig Geschichte. Im Februar 2016 soll es dazu eine erste mündliche Verhandlung geben. Dann bliebe den Verlagen wohl nur noch die Hoffnung auf die EU-Kommission. Digitalkommissar Günther Oettinger hat schon häufig genug durchblicken lassen, dass er einem Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene nicht abgeneigt ist. Das Thema würde dann noch einige weitere Jahresrückblicke füllen.
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