Netzpolitik.org: So leicht wird niemand überwacht
Die Journalisten von Netzpolitik.org fürchten, sie werden überwacht. BKA und Verfassungsschutz dürften das unter Umständen. Doch in diesem Fall spricht einiges dagegen.

Netzpolitik.org, das Blog, das nun ganz Deutschland kennt, hat seine Redaktion in einem Hinterhof in Berlin Prenzlauer Berg, im obersten Stockwerk. Besucher müssen sich durch ein Gewirr von Gängen und Feuerschutztüren arbeiten. Doch wer den Snowden-Aufklebern und kleinen Postern mit Slogans wie fight for your digital rights folgt, findet schließlich André Meister. Er sitzt in einem der hintersten Zimmer, vollgestellt mit Büchern und einer schwarzen Ledercouch, bei elektronischer Musik vor seinem Computer und wirkt ein wenig gestresst.
- Netzpolitik.org: So leicht wird niemand überwacht
- Und der Verfassungsschutz?
Der helle Wahnsinn seien die vergangenen Tage gewesen, sagt Meister. Gegen ihn wird wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt, weil er und sein Chef Markus Beckedahl im Frühjahr Dokumente über eine neue Verfassungsschutzeinheit gegen Cyberkriminalität veröffentlicht hatten. Zum Schlafen und Recherchieren kommt er fast nicht mehr. Das hat mit den vielen Journalisten zu tun, die Fragen an die beiden Blogger haben, und auch mit den Anwaltsterminen, die er hat - um sich und seine Umgebung vor dem zu schützen, was da vielleicht noch kommen könnte. Landesverrat ist schließlich einer der gewaltigsten Vorwürfe, die das deutsche Strafrecht kennt.
"Wir müssen davon ausgehen, dass wir überwacht werden", sagt Meister. Sein Blog arbeitet immer schon investigativ, daher schützen und verschlüsseln er und seine Kollegen ihre Kommunikation schon lange. "Aber nun könnte es sein, dass deutsche Polizisten uns ausforschen, die uns etwas anhängen wollen, und eben nicht nur NSA-Informatiker auf der anderen Seite der Welt", sagt Meister. Könnte sein. Muss aber nicht.
Klar ist: Das Bundeskriminalamt (BKA) als zuständige Polizeibehörde war schon im Frühjahr vom Generalbundesanwalt mit Ermittlungen wegen Landesverrats beauftragt worden. Möglicherweise bestanden die aber lediglich darin, die von Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente und frühere Medienberichte zum Thema zu analysieren, um festzustellen, was vom Vorwurf des Landesverrats noch übrig bleibt. Mit Überwachung hätte das nichts zu tun.
"Keine Maßnahmen ergriffen"
Die ist dem BKA allerdings grundsätzlich erlaubt, geregelt ist das im BKA-Gesetz (§20 l BKAG) und der Strafprozessordnung (§100a bis h STPO) - bei einem so schweren Vorwurf wie Landesverrat dürfte das BKA theoretisch observieren, Verbindungsdaten sammeln oder die Privatwohnung abhören. Doch "das BKA ist nicht Herr des Verfahrens", sagt Nikolaos Gazeas, Strafrechtsexperte an der Universität Köln. Der Generalbundesanwalt hätte das BKA mit der Überwachung beauftragen müssen und hätte dafür einen Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters, in diesem Fall eines Richters am Bundesgerichtshof, gebraucht. Dass er den bekommen hätte, bezweifelt Gazeas: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der mir bekannten Sachlage ein solcher Beschluss dort erlassen worden wäre."
Auch Generalbundesanwalt Harald Range stellte bereits am Sonntag in einer Presseerklärung klar: Wegen des "hohen Guts" der Pressefreiheit habe er als Behördenchef am 13. Mai angeordnet, dass "keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) namentlich genannten Journalisten ergriffen werden". Konkreter will die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage nicht werden.
Ob das tatsächlich so war, "werden wir spätestens dann aber mit Gewissheit erfahren, wenn das Verfahren eingestellt oder wenn Anklage erhoben wird", sagt Gazeas. "Spätestens dann können die Beschuldigten Akteneinsicht verlangen. Und aus den Akten wird hervorgehen, ob der Generalbundesanwalt eine Überwachung nur erwogen oder auch beantragt hat und ob sie ein Richter gestattet hat."
Der Vollständigkeit halber sei noch eine andere Möglichkeit erwähnt, mit der die Journalisten hätten überwacht werden können: Das 2008 novellierte BKA-Gesetz erlaubt den Kriminalkommissaren auch präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht und ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft sowie die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern, die Wohnraumüberwachung und Abhörmaßnahmen auch gegen Journalisten. Da muss es aber um Terrorismusabwehr gehen. Im Fall von Netzpolitik.org hätte so ein Zusammenhang mühsam konstruiert werden müssen, etwa durch eine angebliche Gefährdung der Arbeit des BfV. Das klingt eher nach Verschwörungstheorie und ebenfalls wenig wahrscheinlich.
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Und der Verfassungsschutz? |
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Ein Beispiel: http://www.deutschlandfunk.de/unbescholten-im-fadenkreuz-der-terrorfahnder...
Ich kann nartürlich nicht beurteilen, ob die Journalisten von Netzpolitik.org abgehört...
Wie üblich, als Freundschaftsdienst- wenn der andere nicht kann oder darf.
Das wundert mich allerdings auch, Geheimdienste und BKA haben in der Vergangenheit schon...