Netzpolitik: Europas neue Gurken

In den vergangenen Monaten hat es reichlich netzpolitische Schlagzeilen aus Brüssel, Straßburg und Luxemburg gegeben. Im September präsentierte die EU-Kommission ihren Entwurf für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt . Ende Oktober einigte sich das EU-Parlament nach zähen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zum Datenschutz . Und Mitte Dezember erklärte der EU-Generalanwalt in einem Gutachten(öffnet im neuen Fenster) die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Grundrechte-Charta der Union. Im neuen Jahr könnten zu all diesen Themen weitreichende Beschlüsse fallen.
Ein Mangel an Ambitionen und Engagement lässt sich den europäischen Institutionen dabei nicht vorwerfen. Der Entwurf der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt(öffnet im neuen Fenster) ist 85 Seiten lang. Mit mehr als 3.000 Änderungsvorschlägen wollten die Abgeordneten die Datenschutzreform verbessern. Die deutsche Übersetzung des Entwurfs(öffnet im neuen Fenster) bringt es mit allen Stellungnahmen auf 721 Seiten. Doch dies sieht nur auf den ersten Blick nach einer detailversessenen Überregulierung aus. Das Problem ist eher: Die Themen Datenschutz und Telekommunikationsmarkt sind inzwischen so komplex, dass gemeinsame Regelungen für 28 Staaten und sämtliche Anwendungsfälle nur äußerst schwierig zu formulieren sind. So kritisiert der Bundesrat in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) die Telekommunikationsverordnung mit den Worten: "In Kernbereichen der Regelung lässt der Verordnungstext unangemessen viel Interpretationsspielraum für Normadressaten und nationale Gerichte und lässt eindeutige Definitionen vermissen." Dies trage weder zur Rechtssicherheit noch zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation bei.
EU-Verordnung verdrängt nationales Recht
Ähnlich schwierig gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung die Reform des Datenschutzes. EU-Abgeordnete wie der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht werden nicht müde, auf eine schnelle Verabschiedung der Verordnung zu drängen(öffnet im neuen Fenster) . Er befürchtet, dass der mühsam gefundene Kompromiss nach der Wahl des EU-Parlaments im kommenden Mai wieder neu ausgehandelt werden muss. Doch die Regierung ficht das nicht an. Sie verfährt weiter nach dem Motto "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" . Aus Sicht der Bundesregierung ist "zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch viel handwerkliche Arbeit nötig, um die Verordnung so auszugestalten, dass sie die hohen deutschen Datenschutzstandards widerspiegelt, praxistauglich ist und zugleich auf die Herausforderungen des Internetzeitalters vernünftige Antworten gibt" , teilte das Innenministerium jüngst auf Anfrage mit.
Der entscheidende Punkt: Die EU will beide Bereiche mit Verordnungen(öffnet im neuen Fenster) regeln. Das bedeutet: Deren Inhalte gelten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar. Es ist nicht möglich, einzelne Punkte zu modifizieren oder gar auszusetzen. Kein Wunder, dass die Nationalstaaten in diesen Fällen besonders genau hinschauen. Vor allem, wenn es um wichtigere Dinge als die berühmte Gurkenverordnung(öffnet im neuen Fenster) geht.
Beispiel Datenschutz: Die Regelung soll nicht nur den großen Internetkonzernen wie Facebook, Google und Amazon vorschreiben, wie sie mit den Daten der Nutzer umzugehen haben, sondern auch den Behörden und staatlichen Einrichtungen. Kritiker werfen der Bundesregierung vor , den staatlichen Bereich aus der Verordnung ausklammern zu wollen, damit die Behörden weiterhin Daten ohne die Zustimmung der Nutzer erheben können. Das Innenministerium argumentiert hingegen, dass die Nutzer bei Behörden ohnehin keine wirkliche Wahl hätten, wenn Daten für die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung angegeben werden müssen. Daher sollten Daten nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden dürfen. Schon vor zwei Jahren schlug Verfassungsrichter Johannes Masing Alarm(öffnet im neuen Fenster) , weil die Verordnung auch die deutschen Grundrechte aushebeln würde und es dann keine unmittelbare Appellationsmöglichkeit für den Einzelnen auf europäischer Ebene mehr gäbe.
Warnung vor übereilten Beschlüssen
Ähnliche Kritik äußert der Bundesrat auch an der Verordnung zum Telekommunikationsmarkt. Er bezweifelt insbesondere, "ob eine unmittelbar geltende und verbindliche Verordnung zur Änderung des aus verschiedenen Richtlinien bestehenden EU-Rechtsrahmens erforderlich ist" . Die Länderkammer befürchtet, "dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde" . Strittig bei der Verordnung ist unter Netzaktivisten vor allem die Regelung der Netzneutralität, die zu einem Zwei-Klassen-Internet führen könnte(öffnet im neuen Fenster) . Anders als von der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes stets vollmundig postuliert, wird das Internet darin längst nicht so offen und neutral festgeschrieben, wie es sein könnte. Auch der Bundesrat lehnt die Gleichordnung von offenem Internet und Spezialdiensten ab. Zwar bekennen sich Union und SPD im Koalitionsvertrag "zum Erhalt des offenen und freien Internets" , lehnen "Managed Services" aber nicht prinzipiell ab.
Von vielen Seiten kritisch gesehen wird auch die Intention der Kommission, zulasten des freien Wettbewerbs die Telekommunikationsbranche zu konsolidieren. Während der Bundesrat dies ablehnt, scheint sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diese Position zu eigen gemacht zu haben. Sie forderte jüngst in einer Rede(öffnet im neuen Fenster) , "vor allen Dingen auf europäischer Ebene" bessere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen. Das klingt nicht nach Widerstand gegen die Pläne. Es könnte daher sein, dass die Verordnung von Kroes noch schneller kommt als die Datenschutzverordnung. Denn die Zeit drängt: "Die Verpflichtung zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis 2015 muss erfüllt werden" , heißt es in der Abschlusserklärung des Europäischen Rates(öffnet im neuen Fenster) von Ende Oktober. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zeigte sich in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) allerdings besorgt darüber, dass die Verordnung ohne ausreichende Erklärung und ohne volle Analyse ihrer Konsequenzen durch das EU-Gesetzgebungsverfahren getrieben werden solle.
Etwas mehr Sorgfalt hätte die EU auch bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) walten lassen können. Nach siebeneinhalb Jahren ihres Bestehens hat der EU-Generalanwalt die Regelung als unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta qualifiziert. Gut möglich, dass der Europäische Gerichtshof in den ersten Monaten des neuen Jahres die Richtlinie für rechtswidrig erklärt und eine neue Regelung verlangt. Wie diese in Zeiten des NSA-Skandals ausfallen wird, ist unklar. Am Ende könnte es der Vorratsdatenspeicherung genauso ergehen wie der Gurkenverordnung: Diese wurde schließlich von der EU wieder außer Kraft gesetzt(öffnet im neuen Fenster) .



