Netzpolitik: Europas neue Gurken

Mit zwei umfangreichen Verordnungen will die EU im kommenden Jahr den Datenschutz und die Internetwirtschaft europaweit regeln. Noch gibt es viel Widerstand gegen die Pläne.

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Im Vergleich zum Internet war der Krümmungsgrad der Gurken noch leicht zu regeln.
Im Vergleich zum Internet war der Krümmungsgrad der Gurken noch leicht zu regeln. (Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images)

In den vergangenen Monaten hat es reichlich netzpolitische Schlagzeilen aus Brüssel, Straßburg und Luxemburg gegeben. Im September präsentierte die EU-Kommission ihren Entwurf für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt. Ende Oktober einigte sich das EU-Parlament nach zähen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zum Datenschutz. Und Mitte Dezember erklärte der EU-Generalanwalt in einem Gutachten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Grundrechte-Charta der Union. Im neuen Jahr könnten zu all diesen Themen weitreichende Beschlüsse fallen.

Inhalt:
  1. Netzpolitik: Europas neue Gurken
  2. Warnung vor übereilten Beschlüssen

Ein Mangel an Ambitionen und Engagement lässt sich den europäischen Institutionen dabei nicht vorwerfen. Der Entwurf der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt ist 85 Seiten lang. Mit mehr als 3.000 Änderungsvorschlägen wollten die Abgeordneten die Datenschutzreform verbessern. Die deutsche Übersetzung des Entwurfs bringt es mit allen Stellungnahmen auf 721 Seiten. Doch dies sieht nur auf den ersten Blick nach einer detailversessenen Überregulierung aus. Das Problem ist eher: Die Themen Datenschutz und Telekommunikationsmarkt sind inzwischen so komplex, dass gemeinsame Regelungen für 28 Staaten und sämtliche Anwendungsfälle nur äußerst schwierig zu formulieren sind. So kritisiert der Bundesrat in einer Stellungnahme die Telekommunikationsverordnung mit den Worten: "In Kernbereichen der Regelung lässt der Verordnungstext unangemessen viel Interpretationsspielraum für Normadressaten und nationale Gerichte und lässt eindeutige Definitionen vermissen." Dies trage weder zur Rechtssicherheit noch zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation bei.

EU-Verordnung verdrängt nationales Recht

Ähnlich schwierig gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung die Reform des Datenschutzes. EU-Abgeordnete wie der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht werden nicht müde, auf eine schnelle Verabschiedung der Verordnung zu drängen. Er befürchtet, dass der mühsam gefundene Kompromiss nach der Wahl des EU-Parlaments im kommenden Mai wieder neu ausgehandelt werden muss. Doch die Regierung ficht das nicht an. Sie verfährt weiter nach dem Motto "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Aus Sicht der Bundesregierung ist "zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch viel handwerkliche Arbeit nötig, um die Verordnung so auszugestalten, dass sie die hohen deutschen Datenschutzstandards widerspiegelt, praxistauglich ist und zugleich auf die Herausforderungen des Internetzeitalters vernünftige Antworten gibt", teilte das Innenministerium jüngst auf Anfrage mit.

Der entscheidende Punkt: Die EU will beide Bereiche mit Verordnungen regeln. Das bedeutet: Deren Inhalte gelten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar. Es ist nicht möglich, einzelne Punkte zu modifizieren oder gar auszusetzen. Kein Wunder, dass die Nationalstaaten in diesen Fällen besonders genau hinschauen. Vor allem, wenn es um wichtigere Dinge als die berühmte Gurkenverordnung geht.

Beispiel Datenschutz: Die Regelung soll nicht nur den großen Internetkonzernen wie Facebook, Google und Amazon vorschreiben, wie sie mit den Daten der Nutzer umzugehen haben, sondern auch den Behörden und staatlichen Einrichtungen. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, den staatlichen Bereich aus der Verordnung ausklammern zu wollen, damit die Behörden weiterhin Daten ohne die Zustimmung der Nutzer erheben können. Das Innenministerium argumentiert hingegen, dass die Nutzer bei Behörden ohnehin keine wirkliche Wahl hätten, wenn Daten für die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung angegeben werden müssen. Daher sollten Daten nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden dürfen. Schon vor zwei Jahren schlug Verfassungsrichter Johannes Masing Alarm, weil die Verordnung auch die deutschen Grundrechte aushebeln würde und es dann keine unmittelbare Appellationsmöglichkeit für den Einzelnen auf europäischer Ebene mehr gäbe.

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Warnung vor übereilten Beschlüssen 
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