Warnung vor übereilten Beschlüssen
Ähnliche Kritik äußert der Bundesrat auch an der Verordnung zum Telekommunikationsmarkt. Er bezweifelt insbesondere, "ob eine unmittelbar geltende und verbindliche Verordnung zur Änderung des aus verschiedenen Richtlinien bestehenden EU-Rechtsrahmens erforderlich ist". Die Länderkammer befürchtet, "dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde". Strittig bei der Verordnung ist unter Netzaktivisten vor allem die Regelung der Netzneutralität, die zu einem Zwei-Klassen-Internet führen könnte. Anders als von der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes stets vollmundig postuliert, wird das Internet darin längst nicht so offen und neutral festgeschrieben, wie es sein könnte. Auch der Bundesrat lehnt die Gleichordnung von offenem Internet und Spezialdiensten ab. Zwar bekennen sich Union und SPD im Koalitionsvertrag "zum Erhalt des offenen und freien Internets", lehnen "Managed Services" aber nicht prinzipiell ab.
Von vielen Seiten kritisch gesehen wird auch die Intention der Kommission, zulasten des freien Wettbewerbs die Telekommunikationsbranche zu konsolidieren. Während der Bundesrat dies ablehnt, scheint sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diese Position zu eigen gemacht zu haben. Sie forderte jüngst in einer Rede, "vor allen Dingen auf europäischer Ebene" bessere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen. Das klingt nicht nach Widerstand gegen die Pläne. Es könnte daher sein, dass die Verordnung von Kroes noch schneller kommt als die Datenschutzverordnung. Denn die Zeit drängt: "Die Verpflichtung zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis 2015 muss erfüllt werden", heißt es in der Abschlusserklärung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zeigte sich in einer Stellungnahme allerdings besorgt darüber, dass die Verordnung ohne ausreichende Erklärung und ohne volle Analyse ihrer Konsequenzen durch das EU-Gesetzgebungsverfahren getrieben werden solle.
Etwas mehr Sorgfalt hätte die EU auch bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung walten lassen können. Nach siebeneinhalb Jahren ihres Bestehens hat der EU-Generalanwalt die Regelung als unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta qualifiziert. Gut möglich, dass der Europäische Gerichtshof in den ersten Monaten des neuen Jahres die Richtlinie für rechtswidrig erklärt und eine neue Regelung verlangt. Wie diese in Zeiten des NSA-Skandals ausfallen wird, ist unklar. Am Ende könnte es der Vorratsdatenspeicherung genauso ergehen wie der Gurkenverordnung: Diese wurde schließlich von der EU wieder außer Kraft gesetzt.
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Netzpolitik: Europas neue Gurken |
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