Zero Rating nicht generell verboten
Genau hinschauen sollen die Behörden auch beim sogenannten Zero Rating. Bei dieser Praxis werden bestimmte Anwendungen nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Gerek untersagt das Zero Rating nicht generell, allerdings dann, "wenn alle Anwendungen beim Erreichen eines Datenvolumens geblockt (oder gedrosselt) werden, mit Ausnahme der Zero-Rating-Anwendungen". Die Einschränkung nach bestimmten Datenkategorien wie Musik oder Videos hält Gerek allerdings für möglich.
Das Gremium sieht es allerdings sehr kritisch, wenn ein Provider beispielsweise nur einen bestimmten Musikdienst auf diese Weise bevorzugt behandelt. Dies würde die Wahlfreiheit der Endkunden stärker einschränken, als wenn eine gesamte Dienstekategorie gleich behandelt würde. Die Deutsche Telekom hatte zuletzt angekündigt, wegen der EU-Verordnung den Musikstreamingdienst Spotify bei Erreichen das Datenvolumens zu drosseln.
Entscheidung von Fall zu Fall
Die nationalen Regulierer sollen dabei von Fall zu Fall entscheiden, ob solche Angebote möglich sind. Neben der Wahlfreiheit der Nutzer soll dabei auch Marktposition der Provider sowie der Inhalteanbeiter wie Google, Netflix oder Facebook eine Rolle spielen. Die Regulierer könnten Firmen mit einer schwachen Position am Markt eher solche Angebote erlauben als einem Marktführer oder einem Quasi-Monopolisten. Meinungsfreiheit und Pluralität der Medien seien ebenfalls zu berücksichtigen.
Die EU-Regulierer haben in den Entwurf zudem versucht, die Vorschriften für das erlaubte Trafficmanagement näher zu definieren. So erlaubt die Verordnung ein Trafficmanagement unter Berücksichtigung bestimmter "Verkehrskategorien", ohne diese im einzelnen zu benennen. Laut Gerek sollen die Provider solche Kategorien anhand der Qualitätsanforderungen bestimmen. So könnten Echtzeitanwendungen mit geringen Übertragungszeiten eine eigene Kategorie bilden.
Keine Deep-Packet-Inspection erlaubt
Kritiker hatten befürchtet, dass sich die Verkehrskategorien nicht ausreichend von den Spezialdiensten abgrenzen ließen. Laut Gerek können solche Verkehrskategorien beispielsweise durch Übertragungsprotokolle wie SMTP, HTTP oder SIP bestimmt sein, aber auch durch generische Anwendungstypen wie Videos, File Sharing oder Instant Messaging.
Eine bevorzugte Datendurchleitung anhand dieser Kategorien ist den Leitlinien zufolge unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So müssten die Kategorien mit bestimmten Qualitätsanforderungen verknüpft sein und dürfen Anwendungen derselben Kategorie nicht unterschiedlich behandelt werden. Verschlüsselter Traffic dürfe aufgrund der Verschlüsselung nicht schlechter als andere Daten behandelt werden. Die Regulierungsbehörden sollen sicherstellen, dass der spezifische Inhalt der Daten für das Trafficmanagement keine Rolle spielt. Das heißt, die Provider dürfen lediglich die Header-Daten auswerten, jedoch keine Deep-Packet-Inspection durchführen.
Stellungnahmen bis 18. Juli möglich
Bis zum 18. Juli 2016 können alle Interessengruppen und Bürger eine Stellungnahme zu dem Entwurf über die E-Mailadresse NN-Consultation@berec.europa.eu abgeben. Die Beiträge sollen möglichst bald auf Englisch eingereicht werden. Bis zum 30. August dieses Jahres will Gerek die Stellungnahmen auswerten und eine endgültige Fassung der Leitlinien vorlegen.
Netzaktivisten zeigten sich insgesamt zufrieden mit den Leitlinien. Die Organisation European Digital Rights (Edri) bescheinigte dem EU-Gremium, einen "exzellenten Job" gemacht zu haben. Die Leitlinien seien ein "entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Netzneutralität". Mit Blick auf die strittigen Themen Spezialdienste, Trafficmanagement und Zero Rating seien jedoch Verbesserungen nötig. So forderte Edri in einem offenen Brief an Gerek unter anderem ein Verbot von Zero Rating.
Die frühere Befürchtung, wonach verschlüsselte Daten durch das Trafficmanagement diskrimiert werden könnten, scheint jedoch durch die Leitlinien ausgeräumt. Sollten die Leitlinien aber umgesetzt werden, droht ein Flickenteppich an nationalen Regelungen beispielsweise beim Zero Rating. So könnte jedes Land selbst entscheiden, welche Praktiken noch mit der Netzneutralität zu vereinbaren sind.
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Netzneutralität: Wie die EU Spezialdienste und Zero Rating bändigen will |
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Ich habe t-mobile aber VoIP Dienste werden bei mir nicht geblockt. Ich habe aber den...
Jetzt rudert man also ein bisschen zurück, gerade nachdem die Telekom angekündigt hat...