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Netzneutralität: Verbraucherschützer klagen gegen zu starke Drosselung

Mit einem Grundsatzurteil wollen Verbraucherschützer mehr Planungssicherheit für Kunden erreichen: Die Telekom soll zusagen, bei ihren Datentarifen künftig auf das sehr starke Drosseln zu verzichten, wie es ursprünglich geplant war.
/ Peter Steinlechner
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Bild: Patrik Stollarz/AFP/Getty Images

Wer einen Vertrag über einen Datentarif abschließt, erwartet so etwas wie Planungssicherheit - schließlich möchte er nicht, dass sein Provider mehr oder weniger kurzfristig die Bedingungen ändert. Um dieses Problem kümmert sich die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, wie das Magazin Focus berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Die Verbraucherschützer verklagen die Deutsche Telekom mit dem Ziel, dass das Unternehmen sich bereiterklärt, künftig auf "drastische Geschwindigkeitskappungen" zu verzichten.

Gemeint sind Drosselungen auf bis zu 384 KBit/s, wie sie die Telekom ursprünglich für Vielsurfer angekündigt hatte. Inzwischen hat das Unternehmen seine Pläne leicht revidiert und plant nur noch eine Reduzierung auf 2 MBit/s, sobald ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen überschritten wird.

Die Verbraucherschützer haben der Telekom erst das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung angeboten , auf das starke Drosseln zu verzichten. Das hat der Konzern abgelehnt, weswegen die Verbraucherschützer nur vor Gericht gehen wollen.

Ob die Telekom ihre Pläne zur Drosselung durchsetzen kann, ist derzeit grundsätzlich nicht ganz klar. So arbeitet das Berliner Bundeswirtschaftsministerium an einer Verordnung , mit der die Netzneutralität geregelt wird. Demnach sollen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, Dateninhalte unabhängig von ihrer Herkunft durch ihre Netze zu leiten.


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