Netzneutralität: Telekom führt Drosselung für Spotify ein

Wegen der neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität nimmt die Telekom den Musikstreamingdienst Spotify nicht mehr von der Drosselung aus. Doch schuld ist die Telekom, die EU hat nur entschieden: Wenn gedrosselt wird, muss das für alle gelten.

Artikel veröffentlicht am ,
Spotify
Spotify (Bild: Spencer Platt/AFP/Getty Images)

Die Deutsche Telekom nimmt ihren Partner Spotify nicht mehr von der Drosselung aus. Das Unternehmen hat in seinem Kundenhilfeforum bekanntgegeben: "Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden."

Für einen Aufpreis von 10 Euro verspricht die Telekom ihren Mobilfunkkunden die Nutzung des Musikdienstes, ohne dass dies beim Datenvolumen berechnet wird. Das schwedische Unternehmen zahlt der Telekom dafür Geld. Nicht frei sind die Funktionen "Entdecken", das Laden von Albencovern über die Suchfunktion und das Feature "Browse". Die reguläre Suche, das Abspielen per Stream sowie der Download von Titeln und Playlisten sind im "Music Streaming"-Paket enthalten.

Doch auch weiterhin belaste die Nutzung von Spotify das Datenvolumen nicht, versichert das Unternehmen. Die Beschränkung der Datenübertragungsrate auf maximal 64 KBit/s im Download und 16 KBit/s im Upload durch die Telekom macht "Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich", erklärte das Unternehmen.

Die Offline-Nutzung funktioniere weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an Hotspots. Die Telekom rät, die kostenpflichtige Option SpeedOn zu buchen, dann "funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt".

Details der Umsetzung noch unklar

Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Verordnung zum Telekommunikationsmarkt geeinigt, die zahlreiche Ausnahmen für Überholspuren im Netz vorsieht. Wie die Verordnung im Detail umgesetzt wird, ist aber noch unklar.

Der Verordnung zufolge hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) bis Ende August 2016 Zeit, die Vorgaben zu erarbeiten. Die Konsultationen haben bereits Mitte Dezember begonnen. In Vorbereitung des Treffens forderte Gerek von den beteiligten Interessenvertretern Statements zu folgenden vier Themen an: Welche Arten von Traffic Management sollen in Zukunft erlaubt sein? Welche Rolle sollen Spezialdienste spielen, und von welcher Art sollen sie sein? Nach welchen Parametern sollen die Provider über die Qualität der Internetzugänge informieren? Und zuletzt: Auf welche Weise können "kommerzielle Praktiken" wie Zero Rating mit den neuen Regelungen vereinbart werden?

Die Arbeitsgruppen des Gerek erarbeiten seit Ende Januar einen ersten Entwurf für die Vorgaben. Über diesen Entwurf soll dann Ende Juni 2016 in einem Plenumstreffen der Regulierungsbehörde abgestimmt werden. Anschließend gibt es 20 Tage Zeit für eine öffentliche Konsultation. Dann hat die Behörde zwei Monate Zeit, um alle Verbesserungsvorschläge zu analysieren und gegebenenfalls berücksichtigen zu können.

Nachtrag vom 28. März 2016, 12:35 Uhr

Wir haben Details zur Umsetzung der Verordnung ergänzt.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Xstream 06. Apr 2016

Weder hier in Deutschland mit meinem wenigen Traffic als auch in Finnland mit unbegrenzt...

Anonymer Nutzer 30. Mär 2016

Sowas könnte man keinem Kunden anbieten -.- Das wäre unbezahlbar!

Berner Rösti 30. Mär 2016

10 Euro kostet das Premium-Abo bei Spotify auch regulär und ist in der Tarifoption der...

Anonymer Nutzer 29. Mär 2016

Wo bitte tut die Telekom das? Also soweit mir bekannt hat die Telekom das Spotify...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /