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Netzneutralität: Obama hält trotz Urteil an offenem Netz fest

Ein Gericht hat Vorgaben zur Netzneutralität in den USA gekippt. Die US-Regierung will dennoch an ihren Plänen gegen ein Zwei-Klassen-Internet festhalten.
/ Friedhelm Greis
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US-Präsident Barack Obama will sich weiter für die Netzneutralität einsetzen. (Bild: Saul Loeb/AFP/Getty Images)
US-Präsident Barack Obama will sich weiter für die Netzneutralität einsetzen. Bild: Saul Loeb/AFP/Getty Images

Die US-Regierung will weiterhin für einen diskriminierungsfreien Datenverkehr im Netz eintreten. US-Präsident Barack Obama engagiere sich trotz eines Gerichtsurteils, das entsprechende Regelungen als unzulässig erklärt hatte, auch in Zukunft für die Netzneutralität, teilte das Weiße Haus nach Angaben von The Hill mit(öffnet im neuen Fenster). Zwar werde das Urteil(öffnet im neuen Fenster) noch geprüft, doch werde das Ziel nicht aufgegeben, eine Gleichbehandlung des Traffics durch die Internetprovider zu garantieren.

Ein US-Berufungsgericht hatte am Dienstag entsprechende Vorschriften der Regulierungsbehörde FCC gekippt, gegen die der Telekommunikationsprovider Verizon juristisch vorgegangen war. Die FCC hatte 2010 in ihrer "Open Internet Order(öffnet im neuen Fenster)" den Providern vorgeschrieben, ihr Netzmanagement transparent darzustellen, keine legalen Inhalte und Anwendungen zu blockieren und Datenverkehr nicht zu diskriminieren. Während die erste Vorschrift nicht angetastet wurde, hoben die Richter die beiden letztgenannten auf.

Das Gericht machte damit den Weg für ein Zwei-Klassen-Internet frei, denn die Provider können nun von Inhalteanbietern Gebühren für einen schnelleren Datentransport verlangen. Das Weiße Haus versicherte anschließend, zusammen mit der FCC, dem Kongress und der IT-Branche daran arbeiten zu wollen, ein freies und offenes Internet zu garantieren. Der neue FCC-Chef Tom Wheeler sagte(öffnet im neuen Fenster), er wolle alle verfügbaren Optionen prüfen und möglicherweise in Berufung gehen.

Dass die FCC auf eine neue Weise die Netzneutralität vorschreiben kann, ist nach dem Urteil nicht ausgeschlossen. Was die Richter vor allem monierten: Die FCC hielt sich nicht an ihre eigenen Vorgaben, indem sie die Netzprovider genauso stark regulierte wie Telefonprovider. Während die Telefonunternehmen zu den Telekommunikationsdiensten zählen, die als "öffentliche Verkehrsträger" (common carrier) gelten, fallen die Breitbandanbieter unter die Informationsdienste, für die nicht die regulatorischen Vorschriften der common carrier anzuwenden sind. Der Ausweg für die FCC könnte nun darin bestehen, dass Breitbandangebote ebenfalls zu den Telekommunikationsdiensten gezählt werden.


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