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Netzneutralität: IT-Rechtler gegen komplettes Verbot von Spezialdiensten

Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Netzneutralität wird von den Providern nicht gerade bejubelt. Der IT-Rechtsexperte Thomas Fetzer sieht im Interview mit Golem.de aber noch genügend Spielraum für Innovationen.
/ Friedhelm Greis
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Jura-Professor Thomas Fetzer von der Universität Mannheim (Bild: privat)
Jura-Professor Thomas Fetzer von der Universität Mannheim Bild: privat

Die geplante EU-Verordnung zum digitalen Binnenmarkt garantiert nach Ansicht von IT-Juristen einen ausreichenden Schutz der Netzneutralität. "Die europäische Entscheidung ist im internationalen Kontext gesehen ein sehr weitreichender Schutz" , sagte Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, im Interview mit Golem.de. Es sei extrem wichtig, "dass man ein offenes Internet schützt, zugleich aber auch Raum für neue innovative Dienste lässt" . Das Europäische Parlament hatte am Donnerstag überraschend für eine deutlich stärkere Festschreibung der Netzneutralität gestimmt als erwartet. Während die Bundesregierung das Votum begrüßte, äußerte sich die Wirtschaft skeptischer.

Netzaktivisten befürchten(öffnet im neuen Fenster) , dass mit der Zulassung sogenannter Spezialdienste der Weg für ein Zwei-Klassen-Internet freigemacht wird. Zahlungskräftige Firmen wie Google, Facebook oder Amazon könnten so die Möglichkeit haben, sich eine "Überholspur" im Internet zu reservieren. Nach Ansicht Fetzers, der im Auftrag der Bundesregierung die rechtlichen Aspekte der Netzneutralität untersucht hat(öffnet im neuen Fenster) (PDF), ginge ein völliges Verbot von Spezialdiensten jedoch zu weit: "Es ist nötig, dass man Entdeckungsmöglichkeiten offen lässt und Inhalteanbieter und Netzbetreiber, die etwas Neues machen wollen, das machen können. Es muss beides möglich sein."

Spezialdienste erfordern definierte Bandbreite

Der Verordnungsentwurf(öffnet im neuen Fenster) sieht nun vor, dass Spezialdienste über "logisch getrennte Kapazitäten" und "strenge Zugangskontrolle" verfügen. Sie sollen "durchgehend kontrollierte Qualitätsmerkmale" gewährleisten, aber "als Substitut für den Internetzugangsdienst" weder vermarktet noch genutzt werden können. Fetzer räumte ein, dass diese "logisch getrennte Kapazität" dann zulasten der übrigen Bandbreite gehen würde. "Wenn wir aber davon ausgehen, dass beispielsweise ein Videostreamingdienst wie Netflix eine bestimmte Bandbreite von sieben bis acht MBit/s braucht und bundesweit in einigen Jahren 50 MBit/s zur Verfügung stehen sollen, dann ist schon noch eine Menge Raum." Spezialdienste würden daher nicht zwangsläufig eine Verschlechterung des Internetzugangs herbeiführen. Auch nach Ansicht des Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga)(öffnet im neuen Fenster) erfordert die Regelung "ein Vorhalten von Kapazität, die sonstigen Anwendungen nicht zur Verfügung steht" .

Für die Kabelnetzbetreiber ist zudem unklar, ob die Netzbetreiber "überhaupt entsprechende Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen" . Der Entwurf sieht vor, dass die Spezialdienste lediglich Endnutzern angeboten werden dürfen. Auch Fetzer rechnet derzeit nicht damit, dass nun im großen Stil solche Spezialdienste entwickelt werden. Der Grund: "Anders als in den USA haben wir sehr viel Wettbewerb am Markt für Internetzugangsdienste. In den USA gibt es regelmäßig einen Kabelmonopolisten in bestimmten Gebieten, oder es gibt ein Glasfasernetz. Bei uns gibt es vergleichsweise viele Infrastrukturnetze und dank der Regulierung durch die Bundesnetzagentur Wettbewerb im Netz." Seine Befürchtungen seien im Moment "überschaubar" . Zudem sehe die Verordnung vor, dass die Regulierungsbehörde das Verhältnis von Spezialdiensten und normalem Zugang beobachten müsse.

Keine starke Abschwächung zu erwarten

Wobei der nun vorgelegte Entwurf noch nicht die endgültige Version der Verordnung darstellt. Die Mitgliedstaaten, die mit Parlament und Kommission über den Text verhandeln müssen, haben sich noch nicht auf eine gemeinsame Position festgelegt. Fetzer erwartet in den kommenden Verhandlungen aber keine starke Schwächung der Netzneutralität: "Ich glaube nicht, dass das im Kern aufgebohrt wird." Der Grundgedanke werde wahrscheinlich beibehalten. "Das 'best effort Internet' wird geschützt, Spezialdienste sind grundsätzlich zulässig" , sagte Fetzer. Das Gesetzgebungsverfahren in der EU sei aber "ein wenig erratisch verlaufen" , daher seien Prognosen schwierig.


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