Netzneutralität: EU-Kommission will Zwei-Klassen-Internet erlauben

Von Netzneutralität keine Spur: Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Internetprovider freie Hand für die Bevorzugung von Inhalten bestimmter Anbieter bekommen.

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In der Kritik: EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes
In der Kritik: EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes (Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images)

Die EU-Kommission will die bevorzugte Übermittlung bestimmter Inhalte durch die Internetprovider ausdrücklich erlauben. Dies geht aus einem Entwurf für die Regulierung des europäischen Telekommunikationsmarktes hervor, den das Blog netzpolitik.org veröffentlichte. Demnach haben Inhalteanbieter und Telekommunikationsprovider das Recht, miteinander Vereinbarungen zum Umgang mit Volumentarifen der Kunden und der Übertragung von Daten unterschiedlicher Qualitätsklassen zu treffen (Artikel 20, Abs. 1). Die Kommission will zudem untersagen, dass die "Ausübung dieser Freiheiten" durch nationale Regelungen eingeschränkt wird. Damit stellt sie sich auch gegen die geplante Verordnung der Bundesregierung, die den Providern untersagt, entgeltliche Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abzuschließen, "die darauf abzielen, Endnutzern einen bevorzugten Zugang zu deren Inhalten und Anwendungen zu ermöglichen".

Der Entwurf der EU-Kommissarin Neelie Kroes definiert Netzneutralität lediglich als die Freiheit der Nutzer, "Informationen und Inhalte zu erlangen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen". Zudem wird ihnen die Freiheit eingeräumt, Verträge über Datenvolumen, Übertragungsgeschwindigkeiten und "allgemeine Qualitätseigenschaften" mit den Providern abzuschließen. Im Einklang mit den Verträgen zu Volumentarifen dürfen sie zudem Angebote von Inhalteanbietern nutzen, einschließlich solcher mit definierter Dienstequalität.

Innerhalb der vereinbarten Vertragslimits zu Volumen und Geschwindigkeit soll es den Providern nicht erlaubt sein, ein inhaltliches Trafficmanagement vorzunehmen (Artikel 20, Absatz 2). Zudem schreibt der Entwurf den Providern detaillierte Angaben zur Qualität ihres Angebots sowie zu den Einschränkungen ihrer Dienste vor (Artikel 21). So müssen sie den Umfang, den Durchschnitt und den Spitzenlastwert der Übertragungsgeschwindigkeit angeben.

Heftige Kritik an EU-Kommission

Netzpolitische Organisationen warfen EU-Kommissarin Kroes Wortbruch vor, da sie sich zuletzt gegen die Blockade und Drosselung von Internetdiensten ausgesprochen hatte. Die französische Organisation La quadrature du net unterstellte Kroes, den "Telekomanbietern freie Hand zur Entwicklung von Geschäftsmodellen zu geben, die unwiderruflich die Kommunikationsfreiheit im Internet untergraben".

Den deutschen Telekommunikationsanbietern dürfte der Entwurf sicherlich entgegenkommen. Der Branchenverband Bitkom hatte den Entwurf der Bundesregierung jüngst als "regulatorischen Schnellschuss" und als "massiven, unnötigen und kontraproduktiven Eingriff in den Wettbewerb" bezeichnet. Gesicherte Qualitätsklassen seien jedoch notwendig, um die Güte bestehender Internetdienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Der endgültige Entwurf der EU-Kommission soll im September vorgestellt werden. Möglicherweise könnten die Debatten im Europaparlament bis Ostern 2014 und damit vor der Europawahl beendet sein.

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crazypsycho 18. Jul 2013

Das hat aber nichts mit der Drosselung zutun. Die wirkt dem nämlich nicht im geringsten...

franzel 17. Jul 2013

Man muss sich das mal vorstellen. Da sitzt in Brüssel eine fette, aufgeblähte Regierung...

spiderbit 17. Jul 2013

Von anbietern wie Telekom kann man doch massenahft flüchten... wenn denen innerhalb...

elgooG 17. Jul 2013

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