Netzneutralität: Bundesregierung gegen EU-Zwangsabgabe für Tech-Konzerne

Die Bundesregierung stellt sich gegen das Vorhaben der EU-Kommission, große Technologiekonzerne aus den USA zwangsweise an den Kosten des Netzausbaus zu beteiligen. Innerhalb der Ampelkoalition bestehe Einigkeit darüber, dass der Vorstoß gegen das Konzept der Netzneutralität verstoße, berichtet das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) . Nach bisherigen Aussagen der zuständigen EU-Kommissare Margrethe Vestager und Thierry Breton soll es Internet-Zugangsanbietern künftig per Gesetz ermöglicht werden, Zahlungen von CAPs (Content and Application Providers) wie Google, Netflix, Meta, Amazon, Microsoft und Apple zu verlangen.
Den Datenverkehr erzeugen jedoch laut Berec, dem europäischen Gremium der Telekom-Regulierungsbehörden, die zahlenden Kunden der Internetprovider, die Streaming und Anwendungen nutzen. Laut Netzneutralität müssen Daten unabhängig von Herkunft, Inhalt, Anwendung, Absender und Empfänger in Netzen gleichbehandelt werden. Das werde auch ausdrücklich vom europäischen Gesetzgeber anerkannt, erklärte Berec.
Regelung wäre nicht rechtssicher
Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Jens Zimmermann, hält die Pläne der EU für "nicht akzeptabel" , da sie gegen die Netzneutralität verstießen. Diese sei aber die "Voraussetzung für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb" , sagte er dem Handelsblatt. Tobias Bacherle, Obmann der Grünen im Digitalausschuss des Bundestags, bezweifelt, dass eine solche Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Bestand hätte. Die liberale Bundestagsabgeordnete Katja Adler fordert, das Vorhaben müsse verhindert werden, da es "in einen funktionierenden Markt eingreifen und nicht absehbare Folgen für Technologieunternehmen und Verbraucher" haben könnte.
Das Digitalministerium von Volker Wissing fordert laut Handelsblatt, dass die EU-Kommission fundiert rechtfertigen müsse, weshalb sie eine Kostenbeteiligung als notwendig erachtet. Das Ministerium teilte mit: "Wir sehen hier aktuell keinen Regulierungsbedarf."



