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Netzneutralität: Bundesrat verteidigt offenes Internet gegen EU-Pläne

Heftige Kritik am Vorschlag der EU-Kommissionen: Die Pläne für den gemeinsamen Kommunikationsmarkt und die Netzneutralität sind nach Ansicht der Bundesländer so schlecht, dass sie komplett zurückgezogen werden sollten.
/ Friedhelm Greis
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Heftige Kritik aus dem Bundesrat an der EU (Bild: Carsten Koall/AFP/Getty Images)
Heftige Kritik aus dem Bundesrat an der EU Bild: Carsten Koall/AFP/Getty Images

Der Bundesrat hat den Verordnungsentwurf der EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) für einen digitalen Binnenmarkt scharf kritisiert. Die Länder hätten gegen den Vorschlag so erhebliche Bedenken, "dass sie sogar dafür plädieren, die Vorlage zurückzuziehen und auf der Basis einer intensiven Diskussion mit den Mitgliedstaaten zunächst den tatsächlich bestehenden Reformbedarf zu prüfen" , teilte der Bundesrat am Freitag in Berlin mit(öffnet im neuen Fenster) . Der Vorschlag der EU-Kommission sei nicht geeignet, "um eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürger am offenen Internet zu gewährleisten" . Auch "gravierende Mängel im Datenschutz" wurden angemahnt.

Die EU-Kommissarin für Digitale Agenda, Neelie Kroes, hatte den Entwurf am 12. September 2013 in Brüssel präsentiert . Er sieht unter anderem vor, dass der Internetzugang nur "innerhalb vertraglich vereinbarter Datenvolumina oder -geschwindigkeiten" nicht gedrosselt oder blockiert werden darf. Sogenannte Spezialdienste sollen die allgemeine Qualität des Internetzugangs nicht "in wiederholter und ständiger Weise" beeinträchtigen dürfen. Außerdem sollen Roaminggebühren für auf Reisen innerhalb der EU angenommene Anrufe ab dem 1. Juli 2014 verboten werden.

In einer umfangreichen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) hatten sich mehrere Ausschüsse zu den EU-Plänen geäußert. Die Länder befürchten generell, dass es dadurch zu einer "europäischen zentral gesteuerten Marktkonsolidierung zugunsten großer nationaler oder transnationaler Unternehmen" kommen könne. Auch seien die unzureichenden Investitionen der Unternehmen in den Breitbandausbau nicht in regulatorischen Hindernissen begründet, sondern lägen daran, dass die aufwendigen und teuren Bauarbeiten nicht rentabel seien.

Vor allem die geplanten Regelungen zur Netzneutralität werden von mehreren Ausschüssen in Bausch und Bogen verdammt. So stellt der Bundesrat fest, dass damit "offensichtlich eine Abkehr vom offenen Internet einhergeht" . Es werden "Bedenken gegen die grundlegende Unterscheidung zwischen Internetzugangsdiensten und Spezialdiensten" geäußert. Die Gleichordnung von offenem Internet und Spezialdiensten wird abgelehnt: " Vielmehr ist von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Internets gegenüber Spezialdiensten auszugehen. Anderenfalls würden die meist auf höhere Gewinnerzielung angelegten Spezialdienste zu einer Marginalisierung des offenen Internets und so zu einer nicht hinnehmbaren Beschränkung der Inhalte- und Meinungsvielfalt führen." Auch die Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt der Bundesrat ab.

Zurückgewiesen wird auch die EU-Position, Frequenzen allein als Wirtschaftsgut zu betrachten. Nach Ansicht des Bundesrates sind diese "notwendige Voraussetzung für den Zugang und die Verbreitung von Kulturgütern" . Dies gelte insbesondere für den Rundfunk. Die von der Kommission geplante Abschaffung der Roaminggebühren wird vom Bundesrat allerdings positiv gesehen und unterstützt.


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