Netzneutralität: Bittorent und VPN dürfen gedrosselt werden, Werbung nicht
Netzbetreiber dürfen Werbeanzeigen nicht ohne weiteres auf Netzwerkebene blockieren, wie die Financial Times berichtet(öffnet im neuen Fenster). Das hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) in seinen Richtlinien zur Netzneutralität festgelegt. Anders sieht es offenbar bei VPN oder Bittorent-Diensten aus, wie der Standard berichtet. Aktivisten hatten die Regeln begrüßt, was nicht jeder verstand.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Werbeblockern auf Netzwerkebene geht auf mehrere britische Mobilfunkprovider zurück. Der Provider Three etwa blockierte bereits in den vergangenen Monaten testweise Werbung auf Netzwerkebene. Nach Angaben der Financial Times war das Unternehmen zuversichtlich, dass die Praxis mit den neuen Regeln zur Netzneutralität vereinbar sei.
Doch in dem von Berec veröffentlichten Papier heißt es, das Provider "Werbung nicht blockieren, drosseln, verändern, beschränken oder anderweitig in die Auslieferung eingreifen sollen, wenn sie Internetzugangsdienste anbieten". Der Anbieter der Adblock-Lösung, die israelische Firma Shine, kritisierte die Entscheidung. "Europäische Bürger haben das Recht, sich vor Tracking und Profiling durch Werbetechnologien zu schützen", teilte das Unternehmen mit. Die Entscheidung führt das Unternehmen auf Lobbying zurück.
Die Entscheidung beeinflusst nicht die Zulässigkeit auf den Geräten der Nutzer selbst installierter Adblocker, die in Deutschland vor allem durch den Axel-Springer-Verlag immer wieder gerichtlich angezweifelt wurde, bislang erfolglos.
Bei Bittorent und VPN soll es anders sein
Der Standard berichtet(öffnet im neuen Fenster), dass die Regeln es aber sehr wohl zulassen würden, wenn Provider sich entscheiden, VPN-Verbindungen oder Bittorent-Dienste zu verlangsamen. Dazu zitiert das Blatt ebenfalls die Berec-Richtlinien: "Der erste Subparagraph soll Internetprovider nicht daran hindern, angemessene Maßnahmen zum Trafficmanagement zu setzen. Um als 'angemessen' anerkannt zu werden, müssen diese Maßnahmen transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein."
Es dürfen jedoch keine kommerziellen Absichten dahinterstehen, ein Provider dürfte also wohl nicht einen VPN-Dienst eines Konkurrenten blockieren, eine eigene Lösung aber durchlassen. Die vom Standard zitierten Passagen enthalten keinen generellen Freibrief, die eine Blockierung der Dienste ermöglichen würden. Bei einer Überlastung des Netzes dürfte es für Provider aber zulässig sein, bandbreitenhungrige Dienste wie Bittorent zu drosseln. Letztlich werden aber wohl Gerichte entscheiden müssen.
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