Netzentgelte: Zusatzgebühr für Solaranlagenbesitzer ist sozial sinnvoll
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Die Solaranlage auf dem Dach, vielleicht sogar kombiniert mit einem Batteriespeicher, senkt den Strombedarf entscheidend und macht das Eigenheim ein Stück autarker. Wobei das natürlich nur ein klein wenig stimmt. In den frühen Morgenstunden, nach einer verregneten Woche und besonders im Winter steht das Stromnetz stets bereit, um einzuspringen und eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
Hierfür werden die Netzentgelte erhoben, die den Betrieb und Ausbau eines stabilen und verlässlichen Netzes erst ermöglichen. Wer dank Solaranlage jedoch weniger Strom bezieht, gleichzeitig aber sogar in besagtes Stromnetz einspeisen kann und eine weitere Vergütung erhält, trägt weniger zu dessen Finanzierung bei.
Deshalb plant die Bundesnetzagentur die Einführung einer zusätzlichen Gebühr. So soll verhindert werden, dass ein Haushalt zur Miete stärker am Netzausbau beteiligt wird als ein Eigenheim, obwohl es das Netz stärker belastet und genauso auf die sichere Stromversorgung angewiesen ist.
Mieter entlasten, Eigentümer stärker beteiligen
Unterm Strich sollen also in Zukunft jene Haushalte ein Stück weit entlastet werden, die gar nicht die Möglichkeit haben, ihre Stromrechnung per Photovoltaikanlage entscheidend zu senken. Steckersolargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke sind von der geplanten Regelung ohnehin ausgenommen.
Während Eigenheimbesitzer bereits über diverse Förderungen und Entlastungen von der Energiewende profitieren können, sei es durch Laden des E-Autos mit selbst produziertem Strom, Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haus oder eben die gezielte Förderung von Solaranlagen, wären nun also Haushalte an der Reihe, die sich Eigentum in vielen Fällen gar nicht leisten können.
Und die geplante Gebühr hält sich noch dazu in Grenzen. 100 Euro sollen nicht überschritten werden – pro Jahr. Das sind 8 Euro im Monat, ein Bruchteil dessen, was sich mit einer großen Photovoltaikanlage im gleichen Zeitraum einsparen lässt.
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