Zum Hauptinhalt Zur Navigation

NetzDG: Regierung stärkt Rechte von Nutzern

Auf soziale Netzwerke kommen mit der Änderung des NetzDG höhere Anforderungen zu. Sie müssen aber nicht bestimmte Nutzergruppen überwachen.
/ Friedhelm Greis
4 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Soziale Netzwerke wie Facebook müssen künftig höhere Vorgaben erfüllen. (Bild: Regis Duvignau/Reuters)
Soziale Netzwerke wie Facebook müssen künftig höhere Vorgaben erfüllen. Bild: Regis Duvignau/Reuters

Die Bundesregierung macht den sozialen Medien strengere Vorgaben bei der Bekämpfung illegaler Inhalte. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch(öffnet im neuen Fenster) in Berlin einen 61-seitigen Gesetzentwurf ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Dieser sieht unter anderem vor, dass Anbieter wie Facebook oder Twitter künftig ein "leicht bedienbares" Meldeverfahren für Nutzerbeschwerden bereithalten müssen. Zudem müssen sie ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren etablieren, damit ein Widerspruch gegen Löschungen oder abgelehnte Beschwerden einfacher möglich ist.

Im Vergleich zum Mitte Januar 2020 veröffentlichten Referentenentwurf enthält die nun beschlossene Fassung nur wenige Änderungen. Dazu gehören unter anderem Formulierungen, die eine Analyse von Hasskommentaren nach bestimmten Zielgruppen oder Akteuren gefordert hatten. So sollten soziale Netzwerke in ihren Berichten Erkenntnisse darüber sammeln, "welche Gruppen von Nutzern rechtswidrige Inhalte besonders häufig teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen und ob und wie sich Nutzer zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten abgestimmt haben" . Dies würde nach Ansicht des IT-Verbandes Bitkom "womöglich implizit den Auf- und Ausbau einer Auswertungs- und Überwachungsstruktur voraussetzen, um die Berichtsinhalte ordnungsgemäß liefern zu können" .

Verweis auf Forschungsergebnisse

Nun sollen die Netzwerke angeben, "ob und inwieweit Kreisen der Wissenschaft und Forschung im Berichtszeitraum Zugang zu Informationen des Anbieters gewährt wurde, um ihnen eine anonymisierte Auswertung zu ermöglichen" . Die Wissenschaftler könnten dabei untersuchen, inwieweit "die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt" und "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen der Verbreitung zugrunde liegen" .

Komplett gestrichen wurde zudem die Formulierung, wonach ein Nutzer unmittelbar über den Eingang einer Beschwerde informiert werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, dass mit der Gesetzesnovelle Beschwerdeführer und betroffener Nutzer vom sozialen Netzwerk "über jede Entscheidung unverzüglich informiert" werden. Das gilt beispielsweise, wenn eine Löschung abgelehnt oder ein Beitrag entfernt wurde. In beiden Fällen kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen das neue Gegenvorstellungsverfahren zur Anwendung kommen.