NetzDG-Reform: Ermittler fordern noch mehr Daten von sozialen Netzwerken
In einer Bundestagsanhörung gibt es im Detail viel Kritik an der geplanten Reform des NetzDG. Die Auflagen könnten aber noch verschärft werden.

Im Großen und Ganzen sind sich zwölf Sachverständige einig gewesen: Die geplante Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist ein wichtiger Schritt, um Hass und Hetze im Internet besser zu bekämpfen. Vor allem die Vertreter der kommunalen Verbände erhoffen sich nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke davon einen besseren Schutz von Politikern auf lokaler Ebene. Doch im Detail sehen die Experten viel Änderungsbedarf. Während die geplante Meldepflicht offensichtlich strafbarer Beiträge manchen zu weit geht, wünschen sich die polizeilichen Ermittler über IP-Adressen und Portnummern hinaus sogar noch weitere Daten.
- NetzDG-Reform: Ermittler fordern noch mehr Daten von sozialen Netzwerken
- Grundproblem bleibt ungelöst
- Kritik an Herausgabe von Passwörtern
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Februar 2020 beschlossen. Im März haben die Fraktionen von Union und SPD einen wortgleichen Entwurf in den Bundestag eingebracht (PDF), der am 12. März in erster Lesung diskutiert wurde. Noch vor der Sommerpause wollen die Fraktionen von Union und SPD das Gesetz beschließen.
Meldepflicht stark umstritten
Am stärksten umstritten in der Debatte ist weiterhin die geplante Pflicht zur Herausgabe von Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Portnummern bei der Veröffentlichung strafbarer Inhalte auf Plattformen wie Facebook oder Twitter. Hier obliegt es alleine den Anbietern, über die Weitergabe der Daten zu entscheiden. Selbst wenn Behörden zu dem Schluss kämen, dass ein Inhalt doch nicht strafbar sei, würden sie sofort über die Daten verfügen. Daher könnten jährlich die Daten von einer Million Postings beim Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden, sagte Henning Lesch vom IT-Branchenverband Eco. Der Verband sieht darin einen "Systembruch".
Der Jura-Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz schlägt daher ein zweistufiges Verfahren vor, um die Daten abzurufen. Dabei sollen die Netzwerke zunächst den Inhalt melden. Erst wenn das BKA diesen in einer ersten Einschätzung als strafbar einstuft, sollten die Anbieter dann die übrigen Daten melden.
Doppeltes Quick Freeze
Damit diese dann nicht schon wieder gelöscht sind, brachten mehrere Sachverständige das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ins Spiel. Dabei sollen die Anbieter die Verbindungsdaten vorläufig speichern und erst nach Aufforderung durch die Behörden herausgeben. Auch ein doppeltes "Quick Freeze" ist im Gespräch. Denn die IP-Adressen der sozialen Netzwerke nützen den Ermittlern wenig, wenn die Telekommunikationsprovider diese nicht ebenfalls speichern und einem Anschluss zuordnen können.
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann von der Zentral-und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hält solch ein doppeltes Quick-Freeze-Verfahren für "umsetzbar", wenn das gesamte Verfahren "komplett durchdigitalisiert wird". Das sei ein tragbarer Preis für die Ermittlungen. Noch weitere Daten wünscht sich Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, seit einigen Monaten der erste Hate-Speech-Beauftragte Bayerns. Seiner Ansicht nach sollten auch die URL sowie die ID des Beitrags und ein sekundengenauer Zeitstempel mitgeliefert werden. Ohne weitere Daten wie Bestandsdaten sei eine effiziente Strafverfolgung nicht zu machen, sagte Oberstaatsanwalt Andreas May von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt am Main.
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Grundproblem bleibt ungelöst |
Also, wenn man sich den Ausfluss der Sicherheitspolitiker anschaut: Alle Deutsche sind...
Für die Terrorbekämpfung darf man gerne den Datenschutz und auch alle Rechte vom Bürger...
Gez. Amt für Wahrheit