Kritik an Herausgabe von Passwörtern

Die umstrittene Herausgabepflicht für Passwörter und andere Zugangsdaten spielte in der Debatte nur eine untergeordnete Rolle. Dies dürfte auch daran liegen, dass diese Gesetzesänderung im Grunde keinen Bezug zur Reform des NetzDG hat. Der Verband Eco verwies jedoch darauf, dass von der Regelung nicht nur die großen Netzwerke, sondern 2,3 Millionen Anbieter in Deutschland betroffen seien. Zudem erlaube die Kenntnis der Passwörter die Übernahme der virtuellen Identität von Nutzern. Nach Ansicht Leschs sollte sich die Vorgabe für die Passwortherausgabe daher an der Online-Durchsuchung orientieren, wie sie in Paragraf 100b der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist.

Zum Bedauern der Opposition war der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nicht als Sachverständiger geladen. Kelber hatte die Pläne der Regierung bereits im Januar in einer Stellungnahme kritisiert. Die Frage, wie das BKA mit den Daten umgehen soll, ist weiterhin strittig. So hatte auch der Bundesrat in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz (PDF) gefordert, die Aufgaben des BKA als Zentralstelle präzisier zu fassen. Nach Darstellung von BKA-Vizepräsident Jürgen Peter trägt seine Behörde den Anforderungen des Datenschutzes "in vollem Umfang Rechnung". Das sei in Paragraf 18 des BKA-Gesetzes geregelt.

Was darf das BKA?

Die Behörde müsse auf Basis der Nutzerdaten möglichst schnell einen Gerichtsstand feststellen, damit die Fälle in den Bundesländern weiterbearbeitet werden könnten. Sollten bei der ersten Bearbeitung der Daten anhand von Namen "Kreuztreffer" erzielt werden, würden die Daten weiter genutzt. "Völlig irrelevante Vorgänge" würden jedoch keiner weiteren Verarbeitung unterzogen, sagte Peter. Allerdings könnten derzeit noch nicht alle praktischen Fragen des Workflows beantwortet werden. Zum Abschluss der Anhörung lud Peter die Abgeordneten des Ausschusses ein, sich die bereits vorbereiteten Prozessschritte für das neue Verfahren an Ort und Stelle im BKA vorführen zu lassen.

Ein Vorschlag, der beim stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte auf Zustimmung stieß. "Der technische Sachverstand bei manchen in dieser Sache ist ein Teil des Problems", sagte der CDU-Politiker.

Sämtliche Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich auf der Seite des Justizausschusses.

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 Grundproblem bleibt ungelöst
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