NetzDG: Justizministerium sieht Gesetz gegen Hass im Netz als Erfolg
Die wichtigsten Ziele des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) seien erreicht, sagt der für Justiz zuständige Staatssekretär Gerd Billen: Die Unternehmen würden das Thema nun ernst nehmen. Derzeit werde geprüft, ob die Meldewege ausreichend nutzerfreundlich seien.

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat eine positive Zwischenbilanz des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Internet gezogen, das seit bald einem Jahr in Kraft ist. Es sei ein "wichtiges Ziel" erreicht worden, sagte Billen im Gespräch mit dem Handelsblatt vom 13. Dezember 2018. "Das Problem des Hasses und der strafbaren Inhalte wird endlich von den sozialen Netzwerken ernst genommen."
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) schreibt Plattformen seit Anfang 2018 vor, klar strafbare Inhalte zu löschen. Billen wertete die "relativ niedrige Anzahl der Meldungen über nicht gelöschte Inhalte" als Indiz dafür, dass die Plattformanbieter die NetzDG-Beschwerden "ernst nehmen und sorgfältig prüfen".
"Nicht alles läuft schon perfekt, aber vieles gut", sagte Billen. Seinen Angaben zufolge prüft das Bundesamt für Justiz derzeit, ob die Meldewege, mit denen Nutzer der Plattformen Beschwerden abgeben können, nutzerfreundlich genug seien.
Das NetzDG schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen - und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.
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Aus den Augen aus dem Sinn. Hauptsache pöse "Hasspostings" sind OHNE rechtliche...
Früher wurdest du dafür ausgegrenzt. Seit Social Media wird einem permanent sowas ins...
"Wer wird die Wächter selbst bewachen?" Es grüßt die Gewaltenteilung ;-)