Zum Hauptinhalt Zur Navigation

NetzDG: Justizministerium plant mehr Rechte für die Nutzer

Die Bundesregierung will das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) überarbeiten. Widerspruch gegen Löschungen oder abgelehnte Beschwerden sollen einfacher werden.
/ Friedhelm Greis
9 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Das geänderte NetzDG soll vor allem den Druck auf Facebook erhöhen. (Bild: Regis Duvignau/Reuters)
Das geänderte NetzDG soll vor allem den Druck auf Facebook erhöhen. Bild: Regis Duvignau/Reuters

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den sozialen Medien strengere Vorgaben bei der Bekämpfung illegaler Inhalte machen. Aus einem 36-seitigen Referentenentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), der Golem.de vorliegt, geht hervor, dass Anbieter wie Facebook, Youtube oder Twitter künftig ein "leicht bedienbares" Meldeverfahren für Nutzerbeschwerden bereithalten müssen. Zudem müssen sie ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren etablieren, damit ein Widerspruch gegen Löschungen oder abgelehnte Beschwerden einfacher möglich ist. Game-Streaming-Plattformen wie Twitch fallen künftig ebenfalls unter das Gesetz.

Das von Union und SPD beschlossene NetzDG verpflichtet größere soziale Medien seit dem 1. Januar 2018 zum Löschen "offensichtlich rechtswidriger Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde.

Schon Bußgelder gegen Facebook verhängt

Der Regierung zufolge sind die Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden "zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt" . Zudem sollen der Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit der halbjährlich zu veröffentlichenden Transparenzberichte verbessert werden. Diese Berichte haben zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Zahl der Beschwerden ergeben. Während Youtube oder Twitter beispielsweise rund 250.000 Beschwerden in einem Halbjahr erhielten , waren es bei Facebook im selben Zeitraum lediglich 1.000.

Aus diesem Grund verhängte die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Justiz, inzwischen ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Facebook . Nach Ansicht des BfJ liegt die geringe Zahl der Meldungen daran, dass es bei Facebook zwei unterschiedliche Meldewege gibt: einen sogenannten Flagging-Meldeweg und das NetzDG-Formular. Dabei würden Nutzer, die eine NetzDG-Beschwerde einreichen wollten, "auf den Flagging-Meldeweg gelenkt, da das Nebeneinander von Flagging-Meldeweg und NetzDG-Formular bei Facebook nicht ausreichend transparent und das NetzDG-Formular zu versteckt ist" .

Mehr Befugnisse für BfJ

Nun will die Bundesregierung die Befugnisse des BfJ erweitern. Demnach darf das Amt bei Verstößen gegen das NetzDG künftig die "erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Anbieter treffen und diesen verpflichten, die Zuwiderhandlung abzustellen. Zudem kann das BfJ " privatrechtlich organisierte "Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten" anerkennen. Diese Schlichtungsstellen sollen nach Abschluss eines Gegenvorstellungsverfahrens tätig werden. Allerdings ist die Teilnahme an der Schlichtung freiwillig, so dass auch sofort gegen die Entscheidung des Anbieters geklagt werden kann.

Das Änderungsgesetz enthält darüber hinaus neue Vorgaben für Videosharing-Plattformen wie Twitch. Damit setzt die Regierung auch die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste um. Zu guter Letzt soll die Herausgabe von Nutzerdaten auf privatrechtlichem Wege vereinfacht werden. Mit einer Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zur Bestandsdatenauskunft soll erreicht werden, dass keine zusätzliche Klage gegen den Diensteanbieter erforderlich ist, wenn ein Gericht bereits über die Zulässigkeit der Herausgabe entschieden hat. So hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast vergeblich von Facebook die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt , nachdem sie aufs Übelste beschimpft worden war.

Über den Referentenentwurf müssen sich zunächst die verschiedenen Bundesministerien einigen. Laut Süddeutscher Zeitung(öffnet im neuen Fenster) soll das Kabinett am 1. April darüber abstimmen. Der Entwurf sieht vor, dass die Änderungen frühestens am 20. September 2020 in Kraft treten sollen.


Relevante Themen