NetzDG: EU-Kommission will Hate-Speech-Gesetz nicht stoppen
Kein Ärger aus Brüssel: Die EU-Kommission will das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas offenbar ohne Auflagen durchwinken. Hass und radikale Propaganda hätten keinen Platz in unserer Gesellschaft, sagte ein Sprecher.

Die EU-Kommission hat offenbar nicht die Absicht, das von der Bundesregierung geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu stoppen. Das Gesetz wurde bei der Kommission ordnungsgemäß notifiziert, weil der Inhalt Auswirkungen auf den gemeinsamen EU-Binnenmarkt haben kann. Im Falle des Leistungsschutzrechtes hatte die Bundesregierung die Notifizierung versäumt, daher meldete ein Richter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelungen an.
Im Falle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes jedenfalls will die EU-Kommission das Gesetz nicht verhindern: "Die Kommission hat nicht die Absicht, den deutschen Gesetzentwurf zu blockieren", sagte ein Kommissionssprecher. Der Sprecher sagte weiter, dass Hass und radikale Propaganda weder online noch offline einen Platz in unserer Gesellschaft hätten.
Strafbare Falschnachrichten sollen gelöscht werden
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz würde Anbieter Sozialer Medien wie Facebook und Twitter zur Löschung von "strafbaren Falschnachrichten" und bestimmten Formen von Verleumdung und Hassrede verpflichten. "Offensichtlich strafbare Inhalte" sollen dabei innerhalb von nur 24 Stunden entfernt werden, anderweitig strafbare Inhalte innerhalb von 7 Tagen. Zahlreiche Verbände und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass das Gesetz zu einer Überzensur legitimer Inhalte führen könnte.
Auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für die Meinungsfreiheit, David Kaye, kritisierte das Gesetz und bemängelte den fehlenden Richtervorbehalt. Im Falle eines "systematischen" Versagens der Plattformen, Inhalte zu entfernen, drohen nach dem aktuellen Entwurf Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
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Wozu brauchen wir dann dieses Gesetz?
Ja ich stimme dir zu, dass das Pressegesetz schon ziemlich restriktiv ist. Trotzdem wird...
Auf eine Gesellschaft die rassistische Beleidigungen als Grundrecht ansieht.
Klar. Warum muss ich denn erst nachweisen, dass der Kommentar konform war?