NetzDG: 489 Beschwerden wegen Hassbotschaften auf Social Media

Bis Mitte Dezember 2019 sind beim Bundesamt für Justiz 489 Beschwerden über soziale Netzwerke eingegangen. Das seien erneut massiv weniger gewesen als die ursprünglich von der Regierung erwarteten rund 25.000 im Jahr, und auch weniger als die 714 Beschwerden aus dem Jahr 2018, berichtet das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) .
Konkret gemeint sind Meldungen über ein Formular des Bundesamtes(öffnet im neuen Fenster) , mit dem Bürger einen ihrer Auffassung nach rechtswidrigen Inhalt auf sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook oder Instagram einreichen können.
Den müssen sie zuvor erfolglos dem betreffenden Netzwerkbetreiber zur Sperrung angezeigt haben - das ist seit Anfang 2018 im Rahmen des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) möglich. Wenn eine Plattform ihrer Pflicht zur Löschung etwa eines Beitrags mit rassistischen Inhalten nicht nachkommt, kann sie mit einem Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro belangt werden.
Ein Grund für die relativ niedrige Anzahl der Beschwerden beim Bundesamt für Justiz dürfte schlicht sein, dass viele Nutzer nichts von dem Beschwerdeformular wissen. Und wenn sie darum wissen und es finden, ist das Ausfüllen durchaus mit Aufwand verbunden - die Mühe mag sich vermutlich kaum jemand machen.

Das Bundesamt wird allerdings auch selbst aktiv: Es hat Mitte 2019 gegen Facebook ein Ordnungsgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt. Dem sozialen Netzwerk wird vorgeworfen, dass in einem offiziellen Bericht die Anzahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unvollständig sei.
"Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgeht, ein verzerrtes Bild" , kommentierte das Bundesamt. Außerdem ist die Behörde nicht damit einverstanden, dass das offizielle NetzDG-Meldeformular zu versteckt sei, und stattdessen das Flagging-System zu sehr im Vordergrund stehe.



