Netzbetreiber: Klage gegen Vectoring-II der Telekom geht weiter

Die Telekom hat beim Verwaltungsgericht Köln in Sachen Vectoring in den Nahbereichen gewonnen. Doch der Prozess geht vor das Bundesverwaltungsgericht.

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Netzausbau der Telekom
Netzausbau der Telekom (Bild: Deutsche Telekom)

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 17. März 2017 mehrere Klagen von Telekom-Wettbewerbern gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur für Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler abgewiesen. Die 18 Kläger sind der Kölner Stadtnetzbetreiber Netcologne, M-Net aus München, EWE Tel und verschiedene kleinere Stadtwerke. EWE Tel führt die Klage weiter.

Die konkurrierenden Unternehmen hatten kritisiert, dass der exklusive Ausbau mit der Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur zu einer Verlangsamung des Ausbaus von FTTH/B führe. VATM-Vorstand Jürgen Grützner hatte betont, dass der Zuwachs bei FTTH/B deswegen weit schwächer ausfallen werde, als es eigentlich möglich wäre. Ohne die meist dichter besiedelten Nahbereiche in den Glasfaserausbau einzubeziehen, lohne sich der breite Ausbau für die Netzbetreiber nicht. Das virtuelle Vorleistungsprodukt der Telekom biete keinen direkten, physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL).

Das Gericht betonte, die Bundesnetzagentur habe einerseits berücksichtigen können, dass sich die Telekom zu einer weitgehend flächendeckenden Erschließung aller Haushalte in den Nahbereichen mit schnellen Breitbandanschlüssen verpflichtet habe. Dies sei positiv für den Breitbandausbau. Die Regulierer hätten zudem davon ausgehen können, dass den Konkurrenten über verschiedene Ersatzprodukte ausreichende Alternativen für den Zugang zur TAL (Teilnehmeranschlussleitung) bereitgestellt würden. Das Gericht hat aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

EWE sehr enttäuscht

EWE zeigte sich sehr enttäuscht über den Beschluss. "Mit einem bundesweiten Exklusivrecht für das marktbeherrschende Unternehmen ohne Berücksichtigung besserer Ausbauangebote von Wettbewerbern wird die Gigabitgesellschaft in Deutschland verhindert. Leider teilt das Gericht unsere Auffassung, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur eindeutig rechtswidrig ist und außer Vollzug gesetzt werden muss, nicht. Wir lassen uns aber nicht beirren und halten an unserer Klage unbeirrt fest", sagte Michael Heidkamp, Vorstand Markt der EWE.

Das Gericht lasse den nahezu flächendeckenden Vectoring-Ausbau durch die Telekom in den Nahbereichen zu. EWE dürfe unter sehr hohen Auflagen rund 25 Prozent der Nahbereiche in seinem Vertriebsgebiet selbst mit Vectoring ausbauen. "Wir werden von diesem Abwehrrecht Gebrauch machen", sagte Heidkamp.

Der Gigabit-Prozess lässt sich nicht mehr aufhalten

"Die Realisierung einer Gigabit-Gesellschaft in Deutschland wird sich mit dem Urteilsspruch zwar verzögern, der Prozess rollt aber und lässt sich nicht mehr aufhalten", kommentierte Jörn Schoof, Leiter Corporate Affairs bei M-net. Kurzfristig profitiere aber die Telekom von dem Gerichtsentscheid.

Mit dem Vectoring-Einsatz würden durch die Telekom vielerorts bereits bestehende, modernere Netzinfrastrukturen überbaut. Dies hat zur Folge, dass in urbanen Bereichen vielerorts eine zweite oder gar dritte, dennoch qualitativ deutlich schlechtere Infrastruktur errichtet werde, in anderen Gegenden hingegen keinerlei moderne Netze vorhanden seien.

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Ovaron 20. Mär 2017

Nein, ist es nicht. Wiederholen der Lüge macht daraus keine Wahrheit. Das erklärt warum...

Dethlef 20. Mär 2017

Schön, dass die kleinen Betreiber davon Gebrauch machen, während sie gleichzeitig die...

Flyns 19. Mär 2017

Glückwunsch, hier sind es 3. Mit Rückenwind.



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