Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Energiegemeinschaften kaum möglich

Auch Überlegungen, eigene Batteriespeicher entweder stationär oder in Form des Elektroautos in eine solche Gemeinschaft zu integrieren, lassen sich demnach nicht umsetzen. Außer dem klassischen Fall, dass eine größere Solaranlage mit ein paar weiteren Haushalten geteilt wird, scheint es somit kaum praktische Anwendungsmöglichkeiten zu geben.

Probleme werden in diesem Zusammenhang bei der Abrechnung gesehen. So ist zum Beispiel vollkommen offen, wie der Strom unter den einzelnen Teilnehmern verteilt wird. Dies muss erst in den jeweiligen Lieferverträgen geregelt werden. Kämen mehrere Stromquellen in Betracht, wäre eine Zuordnung praktisch nicht mehr möglich.

Technische Umsetzung noch längst nicht fertig

Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber sich erst im kommenden Jahr überhaupt in der Lage sehen, die nötigen Daten der einzelnen Stromanschlüsse zu erfassen. Am 1. Oktober 2026 soll mit der Implementierung begonnen werden, die im optimistischsten Fall ein Jahr später abgeschlossen sein soll.

Bis es so weit ist, können Netzbetreiber laut der Unterlagen das Energy Sharing beenden, sofern die Werte für den jeweiligen Stromverbrauch nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Qualität bereitgestellt werden.

Alternativen sind bekannt

Dass es zu derartigen Problemen kommen könnte, unter anderem wegen des schleppenden Smart-Meter-Rollouts oder einer kaum zu realisierenden Absprache zwischen den 800 bis 900 Netz- und Messstellenbetreibern in Deutschland, war absehbar. Deshalb haben mehrere Initiativen für Bürgerenergie(öffnet im neuen Fenster) längst Alternativen vorgeschlagen. Demnach würden virtuelle Bilanzierungsgebiete das Energy Sharing zeitnah ermöglichen, mit mehr Teilnehmern, mehr Stromquellen und weniger Bürokratie.

Denn tatsächlich ist das Hauptproblem aktuell, dass alle Aufgaben von der Datensammlung bis zur Koordinierung der Verträge bei den Netzbetreibern liegen, die teils noch mit der eigenen Digitalisierung zu kämpfen haben. Mit diesen Bilanzierungsgebieten könnte schlicht eine zusätzliche Abrechnungsebene unterhalb der Netzbetreiber etabliert werden.

Das Prinzip soll der bestehenden Regelung keine Konkurrenz machen, sondern sie ergänzen. Damit soll zum Beispiel für eine Energiegemeinschaft erfasst werden, wie viel Strom von den einzelnen Anschlusspunkten eingespeist und wie viel verbraucht wird. So ließe sich mit geringem Aufwand ermitteln, ob die eingespeiste Menge ausreicht oder weiterer Strom bezogen werden musste, der dann anteilig vom eigentlichen Stromversorger jedes Haushaltes bezogen wird.

Die Methode wird zum Beispiel bereits an Ladesäulen für E-Autos umgesetzt, wo Nutzer den Tarif der eigenen Stadtwerke oder sogar den eigenen Solarstrom vom Dach an ganz anderer Stelle im Stromnetz verwenden können.


Relevante Themen