Netlog: EuGH verbietet Internetfilter bei Hostern
Der Europäische Gerichtshof hat Internetfilter bei Hosting-Providern für unzulässig erklärt. Eine Verwertungsgesellschaft wollte Netlog damit zur Überwachung von Urheberrechtsverletzungen zwingen.

Ein soziales Netzwerk, das als Hosting-Provider agiert, kann nicht gezwungen werden, mit einem Filtersystem sämtliche Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Februar 2012 entschieden (C 360/10). Die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam wollte Netlog gerichtlich zur Installation eines solchen Filters zwingen, der gespeicherte Dateien aller Kunden vorbeugend durchsucht, um geschütztes Material zu entdecken. Dies sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, entschied der EuGH.
Der deutsche Providerverband Eco begrüßte das Urteil. Es stärke durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das - in der E-Commerce-Richtline verankerte - Verbot der vorbeugenden Überwachung von Inhalten die Position der Branche. "Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben", sagte Eco-Vorstand Oliver Süme.
"Das Urteil dürfte auch Usenet-Betreibern und One-Click-Hostern wie Rapidshare neuen Aufwind geben", erklärte Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. Bislang hätten deutsche Gerichte wie das Oberlandesgericht Köln die Meinung vertreten, dass solche globalen Filtersysteme selbst dann eingeführt werden müssten, wenn dadurch das Geschäftsmodell eines Hosting-Anbieters gefährdet würde. Solmecke: "Diese Urteile dürften nun nicht mehr haltbar sein."
Netlog sei ein belgisches Unternehmen, dessen Internetplattform täglich von über 10 Millionen Menschen genutzt werde, so der Gerichtshof. Da Netlog auf seinen Servern Informationen speichere, die von Nutzern der Plattform eingegeben würden, sei das Unternehmen ein Hosting-Anbieter im Sinne des EU-Rechts.
Ein solches Filtersystem, so der Gerichtshof, würde auch Grundrechte der Nutzer beeinträchtigen. In der EU-Charta der Grundrechte sei der Schutz personenbezogener Daten und der freie Empfang und die Sendung von Informationen geschützt.
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auslieferung? wo sitzt dfer denn gerade?
Klar kannst du sie dahingehend abmahnen. Das steht dir (und jedem anderen) völlig frei...