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Netflix, Spotify, Steam und Co.: Streaming-Abos bald auch im EU-Ausland nutzbar

Kunden kostenpflichtiger Streaming -Abos können diese bald auch im EU-Ausland nutzen. Bisher ist der Zugriff auf Musik, Filme und Spiele oft nur im Heimatland möglich. Bis es soweit ist, dauert es aber noch.
/ Ingo Pakalski
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Streaming-Abos können derzeit vielfach nur im Heimatland genutzt werden. (Bild: Screenshot Golem.de)
Streaming-Abos können derzeit vielfach nur im Heimatland genutzt werden. Bild: Screenshot Golem.de

Mehr Freiheit bei der Verwendung kostenpflichtiger Streaming-Abos – das können Kunden bald erwarten. Verhandlungsführer der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments wollen Anbietern auferlegen, dass Streaming-Abos auch im EU-Ausland vollständig nutzbar sind. Derzeit unterbinden viele Anbieter genau das mittels Geoblocking. Ab Anfang nächsten Jahres soll das nicht mehr erlaubt sein.

Geoblocking wird verbannt

Wer derzeit als Kunde eines Video-Streaming-Abos ins Ausland reist, kann dort nicht auf die gleichen Filme und Serien wie im Heimatland zugreifen. Teilweise ist sogar gar kein Zugriff auf die Inhalte des Streaming-Anbieters möglich, wenn sich der Kunde nicht im Heimatland aufhält. Diese Regeln gelten für Anbieter von Streaming-Abos aus verschiedenen Branchen; neben dem Bereich Filme und Serien etwa auch für Musik und Spiele.

Stranger Things (Staffel 2) – Trailer (Superbowl 2017)
Stranger Things (Staffel 2) – Trailer (Superbowl 2017) (00:36)

Die EU-Kommission gestattet den Diensteanbietern künftig, das Heimatland des Kunden über ausgewählte Verfahren zu verifizieren. Dazu gehört eine elektronische Identifizierung, die Berücksichtigung der Zahlungsdaten, Steuerkenndaten, die Postanschrift oder die IP-Adresse. Dabei müssen die Unternehmen ihre Kunden informieren, welches Verfahren zur Identifizierung verwendet wird und wie die betreffenden Daten geschützt werden.

Weitere Planung

Im nächsten Schritt muss die Einigung vom Europarat und vom Europaparlament abgesegnet werden. Derzeit ist geplant, dass die Änderung Anfang 2018 in Kraft tritt. Anbietern wird eine Übergangsfrist von neun Monaten eingeräumt. Somit könnte es passieren, dass Kunden erste Ende 2018 davon profitieren können.

Generell gilt die Verpflichtung nur für kostenpflichtige Abo-Dienste. Wenn Streaming-Inhalte ohne Bezahlung angeboten werden, gelten diese Vorgaben nicht. Aber auch diese Anbieter können ihre Dienste entsprechend anpassen, damit Reisende im EU-Ausland auf die heimischen Inhalte zugreifen können.


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