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Nebenkostenprivileg: Telekom gegen "Fernseh-Kupferkabel aus letztem Jahrhundert"

Für die Deutsche Telekom ist die Abrechnung des Kabelnetzzugangs über den Vermieter eine "Zwangsabgabe" .
/ Achim Sawall
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Vectoringausbau der Telekom mit Kupferkabel (Bild: Deutsche Telekom)
Vectoringausbau der Telekom mit Kupferkabel Bild: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom befürwortet ausdrücklich eine Abschaffung der Abrechnung des Kabelnetzzugangs über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters . Unternehmenssprecher Andreas Middel sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir begrüßen die vorgesehene Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, denn dieses Relikt aus den 80er Jahren gehört zu den größten Hindernissen für einen schnelleren Glasfaserausbau. Die Zwangsabgabe für ein Fernseh-Kupferkabel aus dem letzten Jahrhundert, von der etwa 12,5 Millionen Mieter betroffen sind, muss abgeschafft werden."

Dies sei eine Position, die nicht nur die Telekom, sondern auch Verbraucherschützer vertreten würden. Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sagte zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs(öffnet im neuen Fenster) : Es gehe darum, dass die "Cash Cow" der Kabelnetzbetreiber zur Schlachtbank geführt werden solle. Das sei die eigentliche Angst der Kabelnetzbetreiber. "Ein Geschäftsmodell, bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird."

Anders der Branchenverband Buglas. Geschäftsführer Wolfgang Heer sprach sich für die Beibehaltung der aktuell geltenden Umlagefähigkeit über die Mietnebenkosten aus. "Genau diese schafft die nötige Kalkulationssicherheit, weil so die hohen Kosten für den Inhouse-Glasfaserausbau refinanziert werden können. Dabei muss in Mehrfamilienhäusern teilweise sehr aufwendig die Glasfaser auch im Gebäude selbst verlegt werden. Die dabei entstehenden Ausbau- und Betriebskosten trägt der Immobilieneigentümer und kann sie zumindest bislang so wie die Kosten für den Betrieb von beispielsweise Fahrstuhl und Versorgungsanlagen über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen" , sagte Heer Golem.de auf Anfrage.

Diese Regelung habe sich bewährt, weil sie dem Mieter die Wahlfreiheit hinsichtlich des Telekommunikationsanbieters erhalte, die niedrigstmöglichen Kosten verursache und dabei gleichzeitig für das ausbauende Unternehmen als Sicherheit für die Refinanzierung diene.

Große Unternehmen im Buglas sind M-net Telekommunikations, Netcologne, BBV Deutschland, Wilhelm.tel und Willy.tel, der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, viele Zweckverbände und Stadtwerke sowie Netzausrüster.


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