Nebenkostenprivileg: Kabelnetzzugang soll Teil des Mietvertrags bleiben

Laut einem Experten hat der Bund ein direktes Interesse, das Gesetz im Sinne der Telekom zu ändern. Er fordert einen kompletten Ausstieg des Bundes aus dem einstigen Staatsunternehmen.

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Kabelnetzdose
Kabelnetzdose (Bild: Achim Sawall/Golem.de)

Wirtschaftsprofessor Justus Haucap tritt dafür ein, an der Umlagefähigkeit des Kabelfernsehzugangs auf die Nebenkosten des Mietvertrags festzuhalten. "Unter dem Strich funktioniert der Wettbewerb, sonst wären die TV-Gebühren für Mieter wohl nicht so deutlich gesunken", sagte Haucap, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Da von den Netzbetreibern bislang allein die Deutsche Telekom die Reformpläne von Wirtschaftsminister Altmaier unterstützt, fordert Haucap einen kompletten Ausstieg des Bundes aus dem einstigen Staatsunternehmen. Auch der Betreiber des IPTV-Dienstes Waipu TV ist gegen das Nebenkostenprivileg.

"Über die Förderbank KfW ist der Bund immer noch an der Telekom beteiligt. Deshalb hat es immer einen Beigeschmack, wenn die Regierung mit Entscheidungen der Telekom entgegenkommt. Es wäre besser, wenn der Bund aus der Telekom aussteigen würde", sagte Haucap.

Nebenkostenprivileg: Fast alle Netzbetreiber für Beibehaltung

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will das Telekommunikationsgesetz reformieren. Im Herbst soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen. Nach den Bauministern der Länder, der Immobilienbranche sowie den Kabelnetz- und Stadtnetzbetreibern spricht sich auch der CDU-Wirtschaftsrat gegen die Abschaffung der Umlage von Kabelgebühren auf die Mietnebenkosten aus. "Die unbürokratische Abrechnung des TV-Anschlusses in der Wohnungswirtschaft über die monatlichen Betriebskosten (Umlagefähigkeit) gewährleistet ein günstiges Preisniveau für die Endkunden und kann es Telekommunikationsunternehmen ermöglichen, den Gigabitausbau im Festnetz weiter voranzubringen", heißt es in einer Stellungnahme des Wirtschaftsflügels der CDU.

Viele Mieter zahlen bisher für ungenutzte Kabel-TV-Anschlüsse. Eine Kündigung des Zugangs, der über die Nebenkostenabrechnung bezahlt wird, ist den Mietern ohne gleichzeitige Kündigung des Mietvertrages verwehrt. Die Wettbewerbszentrale sieht hierin einen Verstoß gegen Paragraf 43 b des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen auf 24 Monate begrenzt.

"Die Missachtung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist geeignet, die Wahlfreiheit der Verbraucher sowie den freien Wettbewerb in der Telekommunikation zu beeinträchtigen. Da die Mieter bereits für den Kabel-TV-Anschluss Gebühren an den Vermieter zahlen müssen, werden sie zur Vermeidung von Doppelzahlungen faktisch davon abgehalten, ein anderes Marktangebot anzunehmen", erklärte die Wettbewerbszentrale. Der Wettbewerb um die in den Mietverträgen gebundenen Kunden sei damit für Anbieter anderer TV-Angebote etwa über Internet, Streamingdienste und sonstiges faktisch massiv eingeschränkt.

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