NE4: Willy.tel-Chef mit drastischer Kritik am Recht auf Vollausbau
Der Geschäftsführer von Willy.tel, Bernd Thielk, hat sich am 20. Mai 2026 auf der Anga Com in Köln(öffnet im neuen Fenster) mit deutlichen Worten gegen ein Recht auf Vollausbau bei Glasfaser gewandt. "Hamburg hat ja auch schöne – im Jahr 1910 – gebaute Häuser. Und da kommt jetzt jemand und nagelt mir ins Treppenhaus kreuz und quer einen Kabelkanal, wo ich gerade das Treppenhaus für 100.000 Euro saniert habe. Ich glaube, ich würde meine Schrotflinte rausholen und würde schießen."
Willy.tel versorgt über 150.000 Haushalte im Stadtgebiet. Die Stadt Hamburg erwarb im Juli 2024 49,9 Prozent der Anteile an dem Netzbetreiber. Bei dem Anteilskauf wurde der mittelständische Netzbetreiber mit 178 Millionen Euro bewertet.
Thielk betonte: "Wir sind ja nun seit Jahrzehnten im Markt und haben bis jetzt immer 15.000 bis 20.000 Wohnungen pro Jahr mit FTTH ausgestattet. Beim Recht auf Vollausbau, wenn ich da in ein Gebäude gehe und keine Genehmigung habe, sind die Klagen vorprogrammiert, und dass die Wohnungswirtschaft aufsteht und sich dagegen wehrt."
Husch nimmt Argumente von Willy.tel auseinanderDie Abteilungsleiterin Digitale Infrastrukturen beim Bundesdigitalministerium, Gertrud Husch, verteidigte dagegen auf dem Podium das Recht auf Vollausbau gegen Thielk: "Bei Ihrem Beispiel, wenn Sie ein Haus grundsanieren, sind Sie sogar dazu verpflichtet, Glasfaserleitungen mitzuverlegen. Insofern, glaube ich, sollte sich das Problem da gar nicht stellen, genauso wie Sie bei Neubauten heute verpflichtet sind, Glasfaser, Leerrohre mitzuverlegen."
Doch gerade bei Bestandsbauten sehe man ein deutliches Beharrungsvermögen, der Ausbau gehe nur sehr langsam voran. "Jeder Hauseigentümer, jede Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte sich freuen, dass jemand kommt, und sagt: 'Ich baue hier Glasfaser aus',"sagte Husch.
Der Eigentümer könne zwar sagen, er wolle das selbst machen. "Dann muss er aber verbindlich erklären, dass er das in einem bestimmten Zeitraum auch tut. Wenn es bis dahin nicht passiert, ist das mit der Vertragsstrafe hinterlegt und das nachfragende Unternehmen kann ausbauen. Das halten wir auch für richtig. Und natürlich denke ich, dass es auch Mitnutzungsrechte geben muss."
Breko nimmt zum Vollausbaurecht Stellung
Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung des Branchenverbands Breko, sagte Golem: "Das Vollausbaurecht kann den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen, sollte als Ulitma Ratio aber eng beschränkt bleiben." Der Inhouse-Glasfaserausbau in Kooperation mit den Gebäudeeigentümern müsse der Regelfall bleiben und dürfe durch die geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz nicht torpediert werden.
Extrem kritisch wäre hingegen die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht, anderen Anbietern zu staatlich regulierten Preisen einen passiven Zugang zu Glasfaser-Gebäudenetzen zu gewähren. "Eine solche Regelung würde nicht nur Investitionsanreize zerstören, sondern auch den volkswirtschaftlich unsinnigen Glasfaser-Doppelausbau zusätzlich begünstigen. Zudem ist diese Regelung überflüssig: Anbietervielfalt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher kann problemlos über die Bereitstellung eines Bitstromzugangs gewährleistet werden", erklärte Knapp.
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