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Nancy Faeser: Bundesregierung plant Hersteller-Haftung für Software-Mängel

Der Chaos Computer Club fordert seit Jahren eine Produkthaftung auch bei Software. Innenministerin Faeser kündigt nun die Umsetzung an.
/ Sebastian Grüner und dpa
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Bild: TOBIAS SCHWARZ/POOL/AFP via Getty Images)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser Bild: TOBIAS SCHWARZ/POOL/AFP via Getty Images

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Hersteller künftig für Schäden haften, die fahrlässig durch Software-Schwachstellen in ihren Produkten entstanden sind. Das kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag beim 18. Deutschen IT-Sicherheitskongress(öffnet im neuen Fenster) an. Weitere Details dazu sind derzeit aber nicht bekannt.

Bereits im Jahr 2014 forderte der Chaos Computer Club (CCC), dass Hersteller für Fehler in Software haften sollten, und wiederholt dies seitdem regelmäßig. Zuletzt etwa in den Beratungen um das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 oder auch in dem vom CCC veröffentlichten Vorschlag für ein digitales Regierungsprogramm.

Der CCC fordert dort(öffnet im neuen Fenster) eine "Haftung bei unkorrigierten oder gehäuften IT-Sicherheitsproblemen inklusive einer Versicherungspflicht, zwingender Angabe eines Verfallsdatums und einer minimalen Betriebsgarantie aller für die Funktion notwendigen Softwarekomponenten auf den Geräten und eventueller Backends."

Unterstützt worden ist die Idee der Produkthaftung für Software unter anderem auch von Manuel Höferlin, dem aktuellen innenpolitischen Sprecher der an der Regierung beteiligten FDP-Fraktion. Mit der nun erfolgten Ankündigung durch Faeser ist davon auszugehen, dass sich die Koalition prinzipiell auf dieses Thema verständigt hat.

Faeser kündigte darüber hinaus an, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das den digitalen Kongress organisiert hat, zu einer Zentralstelle im Bund-Länder Verhältnis ausgebaut werden soll, was die föderale Zusammenarbeit erheblich verbessern soll. Es sei wichtig, hier die Voraussetzung für eine dauerhafte Koordinierung zu schaffen. Bisher sei die Unterstützung des BSI in den Ländern nur im Einzelfall im Wege der Amtshilfe möglich.


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