Urheberrecht: Schweiz lehnt Leistungsschutzrecht ab

Die Schweiz will vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen. Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats habe entsprechende Pläne am Montag einstimmig abgelehnt, berichtete die Nachrichtenagentur SDA(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Ausschussvorsitzenden Ruedi Noser (FDP/ZH). Die Kommission hatte demnach zunächst vorgeschlagen, bei der Reform des Urheberrechts(öffnet im neuen Fenster) einen Vergütungsanspruch für Journalisten und ein Leistungsschutzrecht vorzusehen.
Ähnlich wie bei dem gescheiterten Leistungsschutzrecht in Deutschland sollten die Internetkonzerne für die Verlinkung von Texten und die Anzeige von Snippets eine Lizenz bezahlen. Doch der Ständerat, die Vertretung der Schweizer Kantone, war Mitte März 2019 vom Vorschlag der Kommission nicht überzeugt(öffnet im neuen Fenster) . So kritisierte die Ständerätin Anita Fetz: "Ich glaube, es gehört in die Abteilung Illusion zu meinen, dass man eine Linksteuer einführen kann, die man den großen Verlagen gibt, und dass sich diese dann mit Facebook, Google und Co. einigen und dass das den Journalistinnen und Journalisten nützt. Ich gehe davon aus, dass das Gegenteil der Fall sein wird."
Leistungsschutzrecht könnte kontraproduktiv sein
Der Ständerat entschied daher in der Sitzung vom 19. März, die Vorlage an den Kulturausschuss zurückzuweisen und überprüfen zu lassen. Dabei sollten auch die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU berücksichtigt werden. Nun habe die Kommission ihre Vorschläge fallen lassen, berichtete die SDA. Angesichts der Krise der Medien seien ihr die zusätzlichen Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, sagte Noser demnach. Die nähere Prüfung habe aber ergeben, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten. Sie könnten dazu führen, dass die Internet-Plattformen die Hinweise nicht mehr anzeigten.
Die EU hatte Mitte April 2019 die Einführung eines Leistungsschutzrechts endgültig beschlossen . Für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten nun zwei Jahre Zeit. Aus Sicht der Ständerats-Kommission wäre es nicht sinnvoll, wenn die Schweiz nun vorpreschen würde, sagte Noser laut SDA. Das läge auch daran, dass sich das EU-Urheberrecht stark von den schweizerischen Regelungen unterscheide. Eine Übernahme der EU-Bestimmungen sollte daher erst nach eingehender Prüfung erfolgen.
Die Schweizer Verlage bedauerten die Entscheidung der Kommission. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten den Medien ein Mittel an die Hand gegeben, "sich gegen die unstatthafte Aneignung journalistischer Inhalte durch News-Aggregatoren wie Google-News zu wehren und über faire Tarife zu verhandeln" , teilte der Verband Schweizer Medien (VSM) am Dienstag mit(öffnet im neuen Fenster) . In angespannten Zeiten für die Medienbranche sei dies "eine verpasste Chance, ein faires Modell zwischen den Plattformbetreibern und Medienschaffenden zu entwickeln" .



