Nachlasskontakt: Facebook lässt im Todesfall Freunde weiterposten

Wenn ein Facebook-Nutzer gestorben ist, kann sich künftig ein Freund oder Angehöriger um den Account des Verstorbenen kümmern. Bisher konnte das Profil nur in einen Gedenkzustand versetzt werden.

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Will Profile auch nach dem Tod seiner Nutzer weiterführen lassen: Facebook.
Will Profile auch nach dem Tod seiner Nutzer weiterführen lassen: Facebook. (Bild: Jonathan Nackstrand/AFP/Getty Images)

Facebook will seine Mitglieder künftig entscheiden lassen, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Facebook-Account geschieht. Dazu führt es eine Funktion ein, mit der ein Freund oder Angehöriger bestimmt werden kann, der das Konto weiterführen soll. Alternativ darf der Freund den Account auch löschen.

Mitglieder des Netzwerks können den sogenannten Nachlasskontakt in den Sicherheitseinstellungen des Netzwerks eintragen. Nach dem Tod darf der befreundete Nutzer Beiträge auf der Timeline des Verstorbenen hinterlassen, Freundschaftsanfragen beantworten und Bilder austauschen. Der Nachlasskontakt darf ein Backup der Fotos und Beiträge des Verstorbenen erstellen. Im Namen des Toten posten oder Nachrichten verschicken, darf er nicht.

Den Gedenkzustand gibt es weiter

Bisher können Angehörige das Profil eines Verstorbenen in einen Gedenkzustand versetzen oder entfernen lassen. Solche Profile werden anderen Mitgliedern nicht mehr als Werbeanzeigen, Geburtstagserinnerungen oder als "Person, die du vielleicht kennst" angezeigt.

Um sich abzusichern, will Facebook Nachweise für den Tod des Nutzers wie Links zu Todesanzeigen oder eine Kopie der Sterbeurkunde haben. Das soll auch weiterhin so bleiben. Erst nach dem Nachweis bekommt der Nachlasskontakt Zugriff auf den Account des Verstorbenen. Im Profil des Nutzers wird neben dem Namen der Person "In Erinnerung an" angezeigt.

Das Angeben eines Nachlasskontaktes ist momentan nur in den USA möglich. Die Funktion wird vermutlich demnächst auch in anderen Ländern verfügbar sein. Im deutschen Hilfebereich zum Versetzen eines Accounts in den Gedenkzustand wird die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt anzugeben, bereits erwähnt.

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