Nachhaltigkeit: EU-Ausschuss stimmt für mehr Reparaturen

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich für eine Ausweitung von Reparaturen für Elektrogeräte ausgesprochen. Mit 38 zu 2 Stimmen wurde ein entsprechender Vorschlag angenommen, wie das EU-Parlament mitteilte(öffnet im neuen Fenster) berichtet. Der Ausschuss spricht von einem "Recht auf Reparatur", damit ist allerdings keine Förderung von Eigenreparaturen gemeint.
Hersteller sollen hingegen verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit sollen die Hersteller zu einer kostenlosen Reparatur verpflichtet werden - "es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, sie ist faktisch unmöglich oder sie ist für den Verbraucher unbequem" , heißt es.
Für Verbraucher solle es attraktiver gemacht werden, reparieren zu lassen, statt neu zu kaufen - etwa durch die Verlängerung der Garantie für reparierte Produkte. Nach dem Willen der Parlamentarier sollen die EU-Länder weiterhin die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine fördern.
Die Reparaturen sollen demnach in einem "angemessenem Zeitraum" gemacht und es soll dem Verbraucher ein Ersatzgerät geliehen werden. Könne etwas nicht repariert werden, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten.
Plenum muss noch über den Vorschlag abstimmen
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch im Plenum abgestimmt werden. Im Anschluss muss das Parlament mit den EU-Ländern verhandeln. Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März 2023 .
Nach Angaben der Brüsseler Behörde verlieren Verbraucher nicht nur viel Geld, wenn sie sich für einen Austausch statt für eine Reparatur entscheiden. Darüber hinaus verursache die vorzeitige Entsorgung noch gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und einen hohen Ressourcenverbrauch.



