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Nachfrage: Monopolkommission will Gigabit-Voucher verteilen

Um mehr Haushalte von Glasfaser-Anschlüssen zu überzeugen, will die Monopolkommission staatliche Gutscheine verteilen. Das hatte zuvor ein Branchenverband gefordert.
/ Achim Sawall
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Werbegrafik bei Bouwfonds Communication (Bild: Bouwfonds Communication)
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Die Monopolkommission will durch zeitlich befristete Gutscheine für Breitbandanschlüsse, sogenannte Gigabit-Voucher, die Nachfrage für einen privatwirtschaftlichen Ausbau erhöhen. Das erklärte(öffnet im neuen Fenster) Achim Wambach, Vorsitzender des unabhängigen Beratergremiums, am 4. Dezember 2017. "Wir haben beim Glasfaserausbau bisher nicht viel erreicht", sagte der Chef der Bundesnetzagentur Jochen Homann bei der gemeinsamen Vorstellung eines Gutachtens. Teilweise blockierten sich die Unternehmen gegenseitig.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation hatte bereits vorgeschlagen, eine Prämie für Bürger und Unternehmen von bis zu 1.500 Euro für Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude einzuführen.

Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau gestärkt werden, sagte Wambach.

5G mit Vorleistungsprodukten

Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.

Als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht unterliege die Deutsche Telekom bisher in weiten Teilen einer strengen kostenorientierten Zugangs- und Entgeltregulierung. Die Monopolkommission unterstütze das Vorhaben der Regulierungsbehörde, die Regulierung neuer Netze zu flexibilisieren und den besonderen Herausforderungen des Glasfaserausbaus anzupassen, heißt es in dem Gutachten.

Zudem sollten die Potenziale von Kooperationen beim Breitbandausbau genutzt werden. Teilten sich zwei oder mehr Unternehmen die Kosten des Netzausbaus, würden die Ausbaurisiken sinken, weil sich die zu erwartende Auslastung der Netze verbessere. Sofern sich ein Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht an solchen Ko-Investitionen beteilige, sollte auf eine Regulierung, wenn auch flexibilisiert, nicht verzichtet werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich diese Netzbetreiber durch das Schließen strategischer Allianzen der Regulierung entzögen.

Abzulehnen sei der Vorschlag, den Ausbau neuer Netze durch exklusive Ausbaurechte in Form von Konzessionen zu fördern.

Notwendig bleibe, die Anteile des Bundes an der Telekom in Höhe von knapp 32 Prozent zeitnah zu verkaufen. Durch den Verkauf der Bundesbeteiligung würde die problematische Doppelrolle des Staates als Regulierer und Anteilseigner beendet, hieß es vonseiten der Monopolkommission.


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