Nach OLG-Urteil: Springer fordert Freifahrtschein bei Adblock Plus

Der Axel-Springer-Verlag und der Adblocker-Anbieter Eyeo streiten sich über die Auslegung eines Gerichtsurteils zum bezahlten Whitelisting von Werbung. Während der Verlag eine komplette Freischaltung von Werbung bei Nutzern von Adblock Plus fordert, will Eyeo nur sogenannte unaufdringliche Anzeigen durchlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte in seinem Urteil vom vergangenen Juni das Geschäftsmodell von Eyeo für unzulässig erklärt . Demnach darf der Anbieter von Adblock Plus kein Geld für die Aufnahme von Springer-Webseiten in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm verlangen. Das Blockieren von Anzeigen an sich hatte das OLG jedoch für zulässig erklärt.
Gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von einer Million Euro kann der Axel-Springer-Verlag von Eyeo nun verlangen, dass seine Webseiten wie Bild.de oder Welt.de ohne Bezahlung in das Programm für "unaufdringliche Werbung" aufgenommen werden. Diese Summe sei inzwischen hinterlegt worden, teilte der Verlag auf Anfrage von Golem.de mit. Doch Axel Springer will sich nicht an die Kriterien für unaufdringliche Werbung halten. Das Urteil enthalte alleine eine "Unterlassungsverpflichtung der Eyeo GmbH und keine Mitwirkungspflicht der Axel Springer SE, das sogenannte Acceptable-Ads-Programm zu akzeptieren" . Die Vorschrift, auf die das OLG Köln den Unterlassungsanspruch gegen die Eyeo gestützt habe, solle schließlich die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer schützen.
Springer legt Urteil anders aus
Der Verlag stützt sich dabei auf den Tenor des Urteils(öffnet im neuen Fenster) , worin es Eyeo untersagt wird, einen Adblocker mit entsprechenden Filterlisten zu betreiben, "wenn und soweit Werbung nur nach von den Beklagten vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung eines Entgelts der Klägerin nicht unterdrückt wird" . Axel Springer fordert nun von der Eyeo GmbH, "die Filter ihres Programms so zu programmieren, dass dem Unterlassungsgebot genügt wird" .
Das sieht Eyeo jedoch anders. Um kostenlos am Whitelisting-Programm teilzunehmen, müsse der Springer-Verlag seine "noch weit überwiegend eingesetzte aufdringliche Werbung auf weniger aggressive Werbemittel umstellen, und der Eyeo die entsprechenden URLs mitteilen" , sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. Das habe Springer bislang nicht getan. Damit zeige der Verlag, dass er "keinerlei Interesse an einem Kompromiss mit den Ablockernutzern hat" .
Nun muss das Gericht darüber entscheiden, wie sein Urteil von den beiden Kontrahenten umgesetzt werden soll. Allerdings wäre es widersprüchlich, wenn die Richter auf der einen Seite die Funktion von Adblockern für zulässig erklärten, auf der anderen Seite aber Eyeo dazu verpflichteten, bestimmte Websites komplett freizuschalten und auf diesen sämtliche Werbung durchzulassen. Das endgültige Urteil in dem Streit wird ohnehin der Bundesgerichtshof (BGH) sprechen. Ein gesetzliches Verbot von Adblockern scheint nach Ansicht von Juristen derzeit nicht durchsetzbar und mit der Verfassung zu vereinbaren .



