Nach öffentlicher Kritik: Asus will Garantiebedingungen besser erklären

Asus hat angekündigt(öffnet im neuen Fenster) , seine Garantiebedingungen in den USA und Kanada besser zu erklären, insbesondere mit Bezug auf kostenpflichtige Reparaturen innerhalb der Garantiezeit. Auslöser war starke Kritik an Asus nach einer Reportage von Gamersnexus(öffnet im neuen Fenster)
Entsprechende Fälle gibt es auch in Deutschland, denn Schäden, die von Nutzern selbst verursacht wurden, sind von der Garantie häufig nicht gedeckt.
Der Youtube Kanal berichtete über einen Fall, in dem ein Nutzer ein Zephyrus-G15-Notebook mit einem defekten Display zur Reparatur einsandte. Daraufhin wurde er darüber informiert, dass das Notebook einen Riss im Gehäuse habe und der Schaden nur kostenpflichtig repariert werden könne.
Anschließend sandte Gamersnexus selbst ein Asus ROG Ally ein, mit je einem Fehler am Joystick und dem SD-Kartenleser sowie einem zu schwachen Akku.
Statt die Fehler im Rahmen der Herstellergarantie kostenfrei zu reparieren, informierte Asus Gamersnexus über Beschädigungen am Gehäuse, die vom Kunden verschuldet seien und kostenpflichtig repariert werden müssten. Erst auf mehrfache Nachfrage per E-Mail reparierte Asus schließlich die damit gar nicht zusammenhängenden restlichen Fehler kostenlos.
Weniger schlagfertige Nutzer hätten das Gerät wohl unrepariert zurückbekommen oder aber zahlen müssen. Zukünftig sollen Kunden aber nicht mehr so stark auf ihren Rechten bestehen müssen.
Reparaturmöglichkeiten sollen klar aufgelistet werden
Bei eingesendeten Geräten soll laut Asus nach der Begutachtung eine Liste an die Kunden übersendet werden, in der alle möglichen Reparaturen aufgelistet werden und auch erklärt wird, welche davon kostenlos und welche kostenpflichtig sind. So sollen Kunden unterscheiden können, welche der Arbeiten optional sind, und gegebenenfalls nur die nötigen und kostenfreien Reparaturen durchführen lassen.
In Deutschland repariert Asus beispielsweise Grafikkarten und Mainboards, sofern diese nicht mechanisch beschädigt wurden, etwa durch Kratzer oder Beschädigungen, die auf einen Sturz oder unsachgemäße Handhabung hindeuten. Was Kunden zumeist nicht wissen: Ein Schaden an den feinen Kontaktpins im CPU-Sockel wird zwar als mechanische Beschädigung bewertet, kann allerdings gegen Zuzahlung durchaus behoben werden. Auch hier wäre mehr Transparenz etwa auf der Supportseite des Herstellers wünschenswert.



