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Nach Freistellung: BSI-Chef Schönbohm könnte künftig Mini-Behörde leiten

Wohin mit Arne Schönbohm ? Um den BSI -Präsidenten auf einen anderen Job zu lotsen, wurde nun eine Mini-Behörde aufgewertet.
/ Friedhelm Greis
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Was bitte ist die BAköV?, dürfte sich auch BSI-Chef Schönbohm gefragt haben. (Bild: Ina Fassbender/Pool via Reuters)
Was bitte ist die BAköV?, dürfte sich auch BSI-Chef Schönbohm gefragt haben. Bild: Ina Fassbender/Pool via Reuters

Der aktuell von seinem Posten freigestellte Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, könnte künftig eine deutlich kleinere Behörde leiten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) am 14. November 2022 ohne Angaben von Quellen. Demnach will das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) Schönbohm zum Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung(öffnet im neuen Fenster) (BAköV) mit Hauptsitz in Brühl bei Bonn machen.

Die 1969 gegründete Bundesakademie hat nach Angaben des Spiegel derzeit 55 Mitarbeiter und verfügte Ende des Jahres 2021 über operative Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Damit ist die BAköV deutlich kleiner als das BSI mit seinen aktuell 1.700 Planstellen.

Das Ministerium untersagte Schönbohm am 18. Oktober die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung und begründete dies mit einem gestörten Vertrauensverhältnis. Konkrete Gründe für die Freistellung nannte das Bundesinnenministerin bisher offiziell zwar nicht . Ein Sprecher bestätigte jedoch, der Hintergrund seien die Vorwürfe, "die auch öffentlich diskutiert werden" .

Mögliche Verbindungen zu Russland

Die Freistellung basiert demnach auf Berichten über mögliche Verbindungen des von Schönbohm mitgegründeten Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland zu Russland . Diese Verbindungen, die auch das russische Unternehmen Protelion betreffen, wurden vom ZDF Magazin Royale des Satirikers Jan Böhmermann aufgegriffen .

Stelle finanziell deutlich aufgewertet

Schönbohm wehrt sich inzwischen jedoch juristisch gegen die Freistellung , die auf Paragraf 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) basiert. Demnach kann die oberste Dienstbehörde einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten.

Anders als sogenannte politische Beamte wie die Präsidenten der Nachrichtendienste kann der BSI-Präsident nicht nach Gutdünken in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Stattdessen müsste er einen gleichwertigen Posten in einer anderen Behörde angeboten bekommen. Da die BAköV jedoch deutlich kleiner als das BSI ist, dürfte Schönbohm diesen Vorschlag sicherlich nicht als gleichwertig einstufen.

Dem Bericht zufolge hat der Bundestag zumindest in finanzieller Hinsicht inzwischen dafür gesorgt, dass Schönbohm bei einem Wechsel keine Einbußen hinnehmen müsste. "In der Haushaltsbereinigungssitzung des Bundestages wurde am Donnerstag die Anhebung der Planstelle des BAköV-Präsidenten von B6 auf B8 beschlossen. Wenn der Bundestag den Haushalt wie geplant am 25. November so verabschiedet, könnte das Ministerium Schönbohm in diese dann, zumindest dem Einkommen nach, gleichwertige Position berufen" , schreibt der Spiegel.

Demnach hatte das Ministerium Schönbohm den Posten bereits kurz vor dessen Freistellung angeboten, was dieser jedoch abgelehnt habe. Mit Blick auf die Klage wolle das Ministerium nun bis zum 9. Dezember 2022 dem Gericht entsprechende Fragen beantworten. Jedoch hätten die Anwälte Schönbohms gegen diese verlängerte Frist Widerspruch eingelegt, weil sie darin eine Verzögerungstaktik vermuteten.


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