Nach EuGH-Urteil: Großbritannien will Notfallgesetz zu Vorratsdatenspeicherung
Trotz des ablehnenden EuGH-Urteils will Großbritannien an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Allerdings braucht die Regierung dazu eine breite Unterstützung im Parlament.

Die britische Regierung beharrt einem Medienbericht zufolge trotz eines EuGH-Urteils auf der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten. Mit Notfallgesetzen sollten Provider dazu verpflichtet werden, weiterhin Daten der Telefon- und Internetnutzer zu speichern, berichtete der Guardian. Die regierenden Konservativen brauchen dazu im Unterhaus jedoch die Unterstützung der Labour-Partei und der Liberaldemokraten. Diese haben bereits davor gewarnt, die neuen Pläne dazu zu nutzen, ein im vergangenen Jahr gescheitertes Überwachungsgesetz durch die Hintertür einzuführen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 8. April dieses Jahres die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Den 28 EU-Mitgliedsstaaten steht es jedoch offen, nach den Vorgaben des Gerichts neue Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Während in Deutschland bislang kein nationaler Alleingang angestrebt wird, verfolgt die britische Regierung offenbar andere Ziele. Laut Guardian wird dies mit einer gestiegenen Terrorgefahr durch britische Muslime begründet, die durch die Kämpfe in Syrien radikalisiert worden sein könnten. Auch die Debatten über die Enthüllungen von US-Whistleblower Edward Snowden spielten eine Rolle, heißt es.
Dem Bericht zufolge könnten die überparteilichen Gespräche bereits in dieser Woche abgeschlossen werden. Die Regierung unter Premier David Cameron habe sich die Unterstützung von Labour-Partei und Liberaldemokraten bereits gesichert. Die Liberaldemokraten bestehen demnach darauf, dass eine im vergangenen Jahr gescheiterte "Schnüffel-Charta" (snooper's charter) auf diesem Weg nicht doch eingeführt wird. Dieses Gesetz hätte die Provider dazu verpflichtet, sämtliche Internetaktivitäten sowie Telefondaten der Nutzer zwölf Monate lang zu speichern. Die Labour-Partei schlägt dem Bericht zufolge ein "Verfallsdatum" für das neue Gesetz vor.
Offenbar keine Ausweitung geplant
Die Zeitung zitiert eine Quelle aus der Liberaldemokratischen Partei, wonach Parteichef Nick Clegg sich offen dafür zeige, die Vorratsdatenrichtlinie zu ersetzen. Allerdings dürfe es nicht darauf hinauslaufen, eine "Schnüffel-Charta" einzuführen, auch nicht in abgeschwächter oder modifizierter Form. "Die Regierung muss auf das EuGH-Urteil, das gegenwärtig untersucht wird, reagieren und wird zum gegebenen Zeitpunkt reagieren. Es geht aber mehr darum, die Befugnisse einzuschränken, anstatt sie auszuweiten", zitiert der Guardian die Quelle.
Der EuGH hatte an der Richtlinie eine ganze Reihe von Punkten auszusetzen. So wird kritisiert, dass die Regelung sich "generell auf sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten" erstreckt, "ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen". Ebenfalls stört die Richter, dass keine objektiven Kriterien vorgesehen sind, die den Zugang der Behörden zu den Daten oder die Speicherfristen von 6 bis 24 Monaten "auf das absolut Notwendige" beschränken. Zudem gebe es keine hinreichenden Garantien zum Schutz vor Missbrauch, was auch die Löschung der Daten betreffe. Zu guter Letzt rügt das Gericht, "dass die Richtlinie keine Speicherung der Daten im Unionsgebiet vorschreibt". Kritiker der Vorratsdatenspeicherung halten es nach dem Urteil für unwahrscheinlich, dass sich überhaupt eine Neuregelung finden wird, die den Vorgaben des EuGH entsprechen kann.
Nachtrag vom 10. Juli 2014, 16:45 Uhr
Premier Cameron stellte am Donnerstag den Gesetzentwurf im Unterhaus vor. "Ich will ausdrücklich betonen, dass wir keine neuen Kompetenzen oder Möglichkeiten einführen", sagte Cameron. Das Gesetz soll bis 2016 befristet sein.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
cool... gibts also steinigung bei ehebrechern? ...nach deutsch-scharia-recht???
Geht da bitte do etwas tiefer... Ursachen sind persönlicher PROFIT und MACHT. Aka es...
Notstandsvollmachten!
Nicht nur der!....