Nach EuGH-Urteil: Google-Schlichtungsstelle soll Recht auf Vergessen regeln
Eine staatliche Schlichtungsstelle soll die Löschung in den Google-Trefferlisten regeln. Der freie Informationszugang müsse den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz, fordern Journalisten.

Die Bundesregierung will zügig eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google einrichten. "Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen", sagte der zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), dem Handelsblatt. Nötig seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in diesem Monat eine weitreichende Entscheidung zum Umgang mit Suchmaschinen getroffen. Google muss aus seinen Trefferlisten Links entfernen, wenn ein Nutzer damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Als problematisch dürfte sich erweisen, dass es keine eindeutigen Kriterien gibt, ob und wann eine Suchmaschine eine Fundstelle entfernen muss, die auf eine bestimmte Seite verweist.
Seit dem Urteil seien laut Google mehrere Tausend Löschanträge eingegangen. Derzeit arbeite das Unternehmen mit Hochdruck daran, ein praktikables System auch in verschiedenen Sprachen aufzusetzen, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa.
Strittig sei laut Handelsblatt, wie weit die Abwägung von Informationsfreiheit und Recht auf Privatsphäre den Suchmaschinenbetreibern überlassen werden solle.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Bundestag aufgefordert, die Konsequenzen aus dem Urteil in einem Bundesgesetz zu regeln. Es gelte, eine verlässliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Menschen und dem Interesse der Öffentlichkeit an weitgehendem Zugang zu Informationen zu finden, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Konken: "Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen." Es dürften nicht allein die Interessen des Daten- und Verbraucherschutzes berücksichtigt werden: "Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz."
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Und man muss damit dem Betreiber die eigenen vollständige Identität preisgeben. Das ist...
Das richtige Wort wäre wohl eher Regierungsstelle. Und irgendwie zweifle ich daran, dass...