Nach Einigung: Bündnis hält Facebook-Gesetz weiterhin für gefährlich
Die Änderungen haben die Kritiker nicht besänftigt. Sie sehen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren noch immer die Meinungsfreiheit bedroht. Doch der Abstimmungstermin steht schon fest.

Ein Bündnis netzpolitischer Akteure sieht weiterhin "eklatante Mängel" am geplanten Gesetz zur Bekämpfung rechtswidriger Hasskommentare in sozialen Netzwerken. Auch die am vergangenen Freitag erzielte Einigung zwischen Union und SPD werde die Meinungsfreiheit einschränken, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses, dem unter anderem die IT-Branchenverbände Bitkom und Eco sowie der Chaos Computer Club (CCC), Wikimedia Deutschland und Reporter ohne Grenzen angehören. Die Organisationen hatten Anfang April 2017 eine Deklaration für die Meinungsfreiheit veröffentlicht, um den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch zu stoppen.
Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch nur in wenigen Punkten überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Regelung, wie mit der Beurteilung rechtlich schwieriger Fälle umzugehen ist. Demnach müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter nicht mehr innerhalb von sieben Tage über solche Fälle entscheiden. Vielmehr können sie die Beurteilung an eine "Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung" abgeben, wie es in dem neuen Entwurf heißt. Diese Einrichtung ist unter anderem dann zulässig, wenn sie "von mehreren Anbietern sozialer Netzwerke oder Institutionen getragen wird, die eine sachgerechte Ausstattung sicherstellen".
Was ist "offensichtlich rechtswidrig"
Allerdings müssen die Netzwerke "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede weiterhin binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen. Laut Gesetzesbegründung droht ihnen zudem ein Bußgeld, wenn sie "Entscheidungen zum Entfernen oder Sperren an die Einrichtung abgeben, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind, z. B. bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Inhalts".
Das Bündnis moniert zudem, dass auch der Koalitionskompromiss nicht genauer definiere, was unter "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten" zu verstehen sei. Die Kritik: "Soziale Netzwerke werden also weiterhin wegen der drohenden Gefahr von hohen Bußgeldern und unklaren Rechtsbegriffen angehalten sein, Inhalte im Zweifel zu löschen." Daraus folgt für die Beurteilung des Gesetzes weiterhin: "Nach wie vor birgt es daher die Gefahr, sich belastend auf die Meinungsfreiheit im Netz auszuwirken." Ebenfalls sei es "verfassungsrechtlich bedenklich, dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen zu übertragen".
Nur wenige Firmen betroffen
Aus dem veröffentlichten Kompromisspapier gehen noch weitere Änderungen zum früheren Entwurf hervor. Demnach werden soziale Medien nicht mehr dazu verpflichtet, Kopien der beanstandeten rechtswidrigen Inhalte aktiv zu entfernen. Zudem will die Koalition sicherstellen, dass die Anforderungen für ein systematisches Beschwerdemanagement nicht für berufliche Netzwerke, Fachportale, Onlinespiele, Verkaufsplattformen sowie E-Mail- und Messengerdienste gelten. Betroffen sind demnach nur soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland.
Die relevanten Straftatbestände wurden nur unwesentlich verändert. Gestrichen wurde Paragraf 90 des Strafgesetzbuches (StGB), bei dem es um die Verunglimpfung des Bundespräsidenten sowie des Staates und seiner Symbole geht. Zudem wird klargestellt, dass nur die Zugänglichmachung kinderpornografischer und nicht anderer pornografischer Inhalte betroffen ist. Neu aufgenommen wurde § 201a StGB, bei dem es um die unbefugte Aufnahme und Verbreitung intimer Fotos geht.
Mehr Details zu Bestandsdatenauskunft
Deutlich präziser geregelt wurde die sstark kritisierte Ausweitung der Bestandsdatenauskunft. Demnach dürfen Privatpersonen die Herausgabe der Nutzerdaten nur bei solchen Delikten verlangen, die auch für die sozialen Netzwerke eine Löschpflicht bedeuten. Zudem muss unabhängig vom Streitwert immer ein Landgericht über die Beauskunftung entscheiden. Die Kosten dafür muss die betroffene Person tragen, hingegen nicht der Urheber einer möglichen Beleidigung oder sonstigen Straftat. Bislang konnten nur Ermittlungsbehörden die Bestandsdaten in solchen Fällen erfragen.
Nach Angaben der SPD-Fraktion wurden die Änderungen inzwischen von den Fraktionsspitzen gebilligt. Daher ist mit einer Änderung in dieser Woche nicht mehr zu rechnen, so dass wie geplant am Freitagmorgen um 9.00 Uhr über den Entwurf abgestimmt werden kann. Auf den Bundestagswahlkampf wird sich das Gesetz jedoch nicht mehr auswirken. Es soll erst eine Woche nach der Wahl, am 1. Oktober 2017, in Kraft treten.
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Und ich dachte schon, die 5 Jahre Wartezeit bis die Grünen mal wieder kurz was sinnvolles...
Dann viel Spaß beim Warten.