Nach Cyberattacke: Ubiquiti verklagt Brian Krebs wegen angeblicher Verleumdung

Das Unternehmen Ubiquiti hat den Journalisten und IT-Experten Brian Krebs vor einem Bezirksgericht in Virginia, USA, zivilrechtlich verklagt. Die Anklage wurde am Dienstag eingereicht(öffnet im neuen Fenster) und umfasst knapp 100 Argumente des Herstellers für Netzwerkkomponenten. Ubiquiti verklagt Krebs, weil er im vergangenen Jahr nach einer Cyberattacke verleumdend berichtet habe. Krebs habe zum "Hochtreiben der Werbeeinnahmen" Details ignoriert und sich nur auf eine einzige fragwürdige Quelle bezogen.
Der Kläger geht davon aus, dass der ehemalige Angestellte Nickolas S. die berichtete Lücke zu verantworten hat(öffnet im neuen Fenster) . S. wurde im Dezember 2021 festgenommen und wegen Computerbetrugs und -missbrauchs angeklagt(öffnet im neuen Fenster) . Diese Anklage S. führt die rechtliche Vertretung der Firma in ihren Argumenten gegen Krebs an, obwohl es bisher zu keiner Verurteilung kam.
Kanzlei wirbt mit Klagen gegen Medien
Die Rechtsanwaltskanzlei Clare Locke, die Ubiquiti vertritt, wirbt auf ihrer Website(öffnet im neuen Fenster) mit "umfassender Erfahrung in der Vertretung von Klienten gegen Medien" . Sie habe schon gegen so gut wie alle großen US-Medien Prozesse geführt. Clare Locke führt die Logos unter anderem von Bloomberg, CNN und der New York Times auf. Ob diese Klagen erfolgreich waren, wird nicht genannt.
Für Brian Krebs könnte die Klage teuer werden. In seinem Schriftsatz schreibt der Kläger, dass er eine Übernahme der Prozesskosten von mindestens 75.000 US-Dollar und weitere 350.000 US-Dollar als Schadensersatz erwarte. Bei einer Verurteilung könnte der Betrag auch höher ausfallen, da dieser verhandelt wird.
Golem.de berichtete vor einem Jahr über die damaligen Entwicklungen . Ubiquiti wurde von Unbekannten um Kryptowährungen im Wert von zwei Million US-Dollar erpresst. Die Erpresser forderten die Zahlung gegen eine im Schriftsatz so benannte "Rückgabe der Daten" und die Identifizierung einer Sicherheitslücke.
Der Autor meint dazu:
Eine Korrektur von Krebs in die gewünschte Richtung des Unternehmens bedroht den journalistischen Quellenschutz. Es ist immer noch nicht bewiesen, dass S. die Quelle des Journalisten und der Angreifer des Unternehmens ist. S. bestreitet dies bis heute. Die Unschuldsvermutung gilt auch in den USA.