Nach Cyberangriff: Diensthandys der Landespolizei MV seit Monaten unbrauchbar

Ein im Juni bekannt gewordener Cyberangriff auf einen Server der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern scheint für die Strafverfolger weiterhin spürbare Folgen zu haben. Einem NDR-Bricht(öffnet im neuen Fenster) zufolge sind die rund 3.500 betroffenen Diensthandys noch immer unbrauchbar und bisher auch nicht ersetzt worden. Zur Höhe des entstandenen Schadens liegen wohl ebenfalls noch keine Zahlen vor.
Nach Angaben des Innenministeriums sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium erklärte, es sei nicht ausgeschlossen, dass die betroffenen iPhones in Zukunft wieder eingesetzt werden könnten. Wann genau die Polizei wieder mit diesen oder anderen Geräten ausgestattet wird, ist allerdings weiterhin offen.
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern muss also immer noch alternative Kommunikationswege wie etwa den Polizeifunk nutzen, um beispielsweise im Rahmen des Streifendienstes Ausweisdokumente abzugleichen oder Informationen über kontrollierte Kraftfahrzeuge und Fahrer abzufragen. Normalerweise werden solche Abfragen online über die genannten Smartphones abgewickelt.
Infrastruktur wird neu aufgebaut
Auch beim Aufnehmen von Fotos und dem mobilen E-Mail-Verkehr sind die Einsatzkräfte derzeit entsprechend eingeschränkt. Nach Angaben des Innenministeriums verrichtet die Polizei ihren Dienst dennoch zuverlässig und professionell. Zudem arbeite man intensiv am Aufbau einer neuen und stabilen mobilen IT-Infrastruktur für die sogenannten mPol-Geräte.
Ursprünglich hatte das Innenministerium angenommen, bei dem Cyberangriff seien keine Daten abgeflossen. Im Juli hieß es dann aber , ein Datenabfluss von dem attackierten IT-System könne nicht mehr ausgeschlossen werden.
Experten fanden nach Angaben des Ministeriums bei der Erkundung verschiedener Angriffsmöglichkeiten einen Weg, "verhältnismäßig spurenarm" und damit weitgehend unbemerkt Daten wie Rufnummern, Gerätenummern und Namen von Polizeibeamten auszuleiten. Daten aus Ermittlungs- oder Personalakten sind aber wohl nicht betroffen.



