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Nach Beschwerde von Noyb: Schufa weist Vorwurf zu Schattendatenbank zurück

Zum Ablauf der von Noyb gesetzten Frist rechtfertigt die Schufa die Speicherung von historischen Verbraucherdaten.
/ Mike Faust
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Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb forderte die Schufa auf, Daten nicht mehr über die festgelegten Fristen hinaus zu speichern. (Bild: Schufa)
Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb forderte die Schufa auf, Daten nicht mehr über die festgelegten Fristen hinaus zu speichern. Bild: Schufa

Die Schufa weist die Anschuldigungen der österreichischen Datenschutzorganisation Noyb zurück, eine rechtswidrige Schattendatenbank zu betreiben. Wie die Auskunftei in einer Pressemitteilung erklärt(öffnet im neuen Fenster), handele es sich um ein vom Produktivsystem getrenntes Datenarchiv.

Die Speicherung historischer Daten sei notwendig, um gesetzliche Kontrollpflichten zu erfüllen und die wissenschaftliche Qualität von Bonitätsscores zu gewährleisten, so die Schufa. Nach Aussage des Unternehmens würde eine Löschung dieser historischen Daten eine nachträgliche rechtliche Kontrolle verarbeiteter Daten unmöglich machen.

Hinzu komme, dass für den produktiven Auskunfteibetrieb festgelegte Speicherfristen gelten und für das Datenarchiv zweckgebundene Fristen gemäß der DSGVO greifen würden. Den Vorwurf von Noyb, Daten länger als zulässig zu speichern, weist das Unternehmen daher ebenfalls als unbegründet zurück. Die historischen Daten seien unerlässlich für zuverlässige Risikoprognosen und die Berechnung von Bonitätsscores, heißt es weiter.

Daten von Millionen Menschen gespeichert

Hinsichtlich des Vorwurfs, Auskunftspflichten nicht ausreichend nachzukommen, erklärt das Unternehmen, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in Teilen sogar darüber hinauszugehen, etwa durch den kostenlosen Ausweis übermittelter Score-Werte der vergangenen zwölf Monate.

Die Schufa sieht in der Forderung nach Datenlöschung ein Risiko für die Wirtschaftsstabilität, da verlässliche Risikoprognosen ohne Vergangenheitswerte unmöglich seien. Damit positioniert sich das Unternehmen gegen die Vorwürfe der mangelnden Auskunftserteilung und bekräftigt die Rechtmäßigkeit seines Archivierungskonzepts.

Berichten über den Betrieb einer Schattendatenbank durch die Schufa zufolge sollen unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Menschen deutlich länger gespeichert werden, als bisher angenommen. Die Datenbank soll zudem Informationen enthalten, von denen Verbraucher bisher annehmen konnten, dass sie längst gelöscht wurden.


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