Nach Beschwerde: Der GCHQ darf erstmal weiterhacken
Der britische Geheimdienst GCHQ darf sich auch weiterhin in Smartphones und Computer hacken, um nachrichtliche Aufklärung zu betreiben. Das hat das Investigatory Powers Tribunal in Großbritannien entschieden ( Urteil als PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Die Organisationen Privacy International und auch der CCC hatten die Beschwerde angestoßen.
Die Organisationen hatten sich über die Hacking-Praxis beschwert, weil sie diese für unvereinbar mit den Menschenrechten halten und weil dadurch die IT-Sicherheit insgesamt verschlechtert werde. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre könne so nicht garantiert werden. Das Investigatory Powers Tribunal sieht das offenbar anders. Weil die britische Regierung mittlerweile Richtlinien vorgelegt habe, die die Hacking-Einsätze des GCHQ begrenzen sollen, sei ein weitgehender Missbrauch der Befugnisse nicht zu befürchten.
Außerdem wolle die Regierung die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit der kommenden Investigatory Powers Bill auf eine neue rechtliche Grundlage stellen und würde so für mehr rechtliche Klarheit sorgen. Das kommende Gesetz ist jedoch unter Menschenrechtlern und Rechtsexperten wegen seiner weitreichenden Befugnisse umstritten, auch die britischen Telekommunikationsanbieter wehren sich gegen die von ihnen verlangte Datenspeicherung.
Beschwerdeführer sind enttäuscht
Die Beschwerdeführer zeigten sich enttäuscht von dem Urteil. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage habe es keine rechtliche Basis für die Hacking-Praxis gegeben, heißt es in einem Blogpost(öffnet im neuen Fenster) . Außerdem habe sich das Gericht auf ein Geheimdienstgesetz von 1994 bezogen und nicht ermittelt, inwiefern die Hacking-Praxis mit der Europäischen Menschenrechtskonvention kompatibel sei. Auch habe das Gericht akzeptiert, dass der GCHQ sehr breite Durchsuchungen veranlassen könne, etwa: "höre alle Mobiltelefone im Raum Birmingham ab" . Dies sei keine zielgerichtete Überwachung und würde mit jahrhundertealter britischer Tradition brechen.
Das Investigatory Powers Tribunal ist das einzige britische Gericht, das über Klagen gegen die Geheimdienste verhandelt. Seine zehn Mitglieder werden von der britischen Königin für die Dauer von fünf Jahren ernannt.
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