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Nach Auslieferungshaft in Kanada: Tochter des Huawei-Gründers kommt ins obere Topmanagement

Vom Hausarrest mit Fußfessel in Kanada rückt die Finanzchefin und Tochter des Firmengründers Meng Wanzhou (Sabrina Meng) in das Trio der rotierenden Vorstandschefs von Huawei vor.
/ Achim Sawall
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Meng Wanzhou (Sabrina Meng) (Bild: Huawei)
Meng Wanzhou (Sabrina Meng) Bild: Huawei

Meng Wanzhou (Sabrina Meng) ersetzt bei Huawei den Topmanager Guo Ping als einen der drei rotierenden Vorstandschefs des Konzerns. Das geht aus einer Mitteilung von Huawei(öffnet im neuen Fenster) und internen Informationen hervor, die Golem.de vorliegen. Guo Ping verlässt den Vorstand und wird Aufsichtsratschef. Er hatte noch am 28. März 2022 die Jahresergebnisse des Konzerns präsentiert .

Auch der führende Manager Ryan Ding ist nicht mehr im Vorstand und wechselt in den Aufsichtsrat. Meng wurde nach Angaben des Unternehmens nach einer Abstimmung durch eine ausgewählte Gruppe von Unternehmensaktionären in dieser Woche in die Position berufen.

Meng ist die Tochter des Huawei-Gründers und Vorstandschefs Ren Zhengfei (77). Das Karussell mit drei Topmanagern in der Konzernführung dreht sich bei Huawei alle sechs Monate. Ren verfügt über ein Vetorecht, spielt aber im Tagesgeschäft des Unternehmens meist keine wichtige Rolle.

Chief Financial Officer Meng war bei der Livestream-Veranstaltung vom Hauptsitz des Unternehmens in Shenzhen Ende März 2022 zum ersten Mal wieder öffentlich aufgetreten, seit sie vergangenes Jahr nach fast dreijähriger Haft im Hausarrest in Kanada nach China zurückgekehrt war.

Meng wurde nicht in die USA ausgeliefert

Meng war Ende September 2021 nach einem knapp dreijährigen Auslieferungsverfahren nach China zurückgekehrt. Die US-Justiz musste de facto ihre Anklagepunkte fallen lassen . Die US-Justiz hatte versucht, ein Schuldeingeständnis und eine hohe Geldstrafe als Plea Deal durchsetzen, war damit aber gescheitert.

Die kanadische Richterin hatte zuvor erhebliche Zweifel durchblicken lassen , ob der Betrugsvorwurf, der Meng gemacht wurde, auch nur in Ansätzen nachvollziehbar und plausibel sei. Letztlich bestand ein nicht unerhebliches Risiko, dass die Richterin den US-Auslieferungsantrag ablehnt.


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